Beschlussvorlage - 2018/BV/3495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Mitgliedschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2, 3 Nr. 13 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 4 der Satzung des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Der  Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit der Aufgabe, Standesbeamte und deren Fachaufsichten, aber auch Sachbearbeiter im Standesamt fortzubilden, zu beraten und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Aktuell sind ca. 90 % der Beschäftigten in Standesämtern und Standesamtsfachaufsichten in Mecklenburg-Vorpommern Mitglieder des Fachverbandes.

 

Für die Fortbildung werden Schulungen angeboten und Informationsmaterial herausgegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen und Problemen an die Fachberater des Vereins zu wenden.

Die Schulungen sind Fortbildungsmaßnahmen und auch Nichtmitglieder sind zur Teilnahme berechtigt. Diese Möglichkeit wurde und wird auch zukünftig vom Standesamt  Rostock und der Fachaufsicht genutzt. Dabei entstehen für Nichtmitglieder des Fachverbandes Kosten in Höhe von 85 EUR je Teilnehmer pro Schulung.

 

Für Mitglieder des Fachverbandes reduzieren sich die Schulungsgebühren auf 45 EUR je Teil-nehmer. Der jährliche Mitgliedsbeitrag stellt für die Hanse- und Universitätsstadt  Rostock  keine finanzielle Mehrbelastung  dar, sondern bewirkt ab 7 Teilnahmen an Schulungen - die das Standesamt jährlich mindestens erreicht - eine Kostenersparnis.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 32 - Stadtamt

 

Produkt:12203Bezeichnung: Standesamt

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

56420010

Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine

 

260,00 EUR

 

 

 

76420010

 

 

 

260,00

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen