Anfrage der Fraktion - 2018/AF/3477

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Beratungsfolge

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Die Stadtvertretung der Stadt Doberan hat kürzlich ihren Bürgermeister beauftragt, sich mit der Landesregierung des Landes Mecklenburg- Vorpommern in Verbindung zu setzen, um eine Gesetzesnovellierung des Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge zu erreichen. Darüber hinaus sollen alternative Finanzierungen durch die Landesregierung geprüft werden. Ebenso wurden die Nachbargemeinden Bad Doberans und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gebeten, sich der Initiative zur Gesetzesnovellierung anzuschließen.

 

In Rostock wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erweitert, erneuert und umgebaut. Der Bürgerschaft steht bei der Bemessung der Beiträge nur ein gewisser Ermessensspielraum zu. Aus diesem Grund beschloss die Bürgerschaft am 30.01.2013, die „interne Arbeitsgrundlage“ zu § 4 (4) der Straßenbau-beitragssatzung von 1998 zu überarbeiten und eine Neugruppierung der Straßen und Plätze in Rostock auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.

 

Mit der in nun in Angriff genommenen Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge möchten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen bitten.

 

1.)    Wie bewertet der Oberbürgermeister diese Gesetzesinitiative für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock?

2.)    Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung der Straßenbaubeiträge zu bewerten?

3.)    Wie stellen sich die finanziellen Auswirkungen für die Hanse- und Universitätsstadt dar, sollten die Straßenbaubeiträge tatsächlich abgeschafft werden?

 

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben