Beschlussvorlage - 2018/BV/3460

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt, dass das Archäologische Landesmuseum am
Standort Stadthafen/Christinenhafen errichtet wird.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen mit dem Land zu verhandeln.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2016/AN/2208 vom 9.11.2016

2017/AN/2910 vom 12.7.2017

2017/BV/3213 vom 8.11.2017


Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 12.07.2017 den Oberbürgermeister beauftragt, Abstimmungen mit dem Land bezüglich des zukünftigen Standortes des Archäologischen Landesmuseums aufzunehmen und der Bürgerschaft bis November eine diesbezügliche Beschlussvorlage vorzulegen, die nachrichtlich Eckwerte zu Größe und Finanzierung des Archäologischen Landesmuseums enthält. Dieser Termin wurde auf der Sitzung am 08.11.2017 bis zum März verlängert.

Die Beschlussvorlage hat sich um einen Monat verzögert, da die Abstimmungen mit dem Land den notwendigen Zeitraum benötigten.

Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH hat einen Standortvergleich erarbeitet, der die Potentiale, die Besucherströme, die Lage, den Zustand der Fläche und die möglichen baubaren Flächen mit dazu gehörigen Kosten vergleicht.

Die Beschlussvorlage stellt dar, wie unter Berücksichtigung der Standortqualitäten und der baulichen Bedingungen eine Entwicklung des Museums am jeweiligen Standort zu bewerten ist. Daraus abgeleitet wurde der Vorzugsstandort ermittelt.

Für den Vorzugsstandort Stadthafen/Christinenhafen sprechen die Potenziale des Umfeldes (Anschluss an bestehende touristische und Naherholungsbereiche) und die daraus resultierenden höheren Besucherströme. Die Kosten sind an beiden Standorten weitestgehend neutral, da an beiden Standorten die beeinflussenden Faktoren Denkmalpflege, Bauweise und Gründungskosten entsprechende Kostenanhebungen verursachen. Leichte Vorteile entstehen für den Standort Am Rosengarten durch die verkehrliche Lage und den Flächenzustand, diese haben aber weit weniger Einfluss auf die Gesamtbewertung wie die Potentiale des Stadthafens. Unter Berücksichtigung der Langfristigkeit einer solchen Investition ist der Stadthafen die bessere Entscheidung für die städtebauliche Entwicklung der Gesamtstadt.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.03.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.03.2018 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.03.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.03.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

Reduzieren

22.03.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Reduzieren

27.03.2018 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass das Archäologische Landesmuseum am

Standort Stadthafen/Christinenhafen errichtet wird.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen mit dem Land zu verhandeln.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

11.04.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass das Archäologische Landesmuseum am Standort Stadthafen/Christinenhafen errichtet wird.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen mit dem Land zu verhandeln.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/BV/3460-03 A) (s. TOP 10.2.3)
entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

Beschluss Nr. 2018/BV/3460:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen, Kostenbeteiligungen und Festsetzungen der städtebaulichen Bedingungen zur Errichtung eines Archäologischen Landesmuseums mit dem Land zu verhandeln, mit dem Ziel, dieses am Standort Stadthafen/Christinenhafen anzusiedeln.

 

Die Ergebnisse der Verhandlungen werden der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.