Änderungsantrag - 2018/AN/3401-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag erhält folgende neue Fassung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. gemeinsam mit der Geschäftsführung der WIRO GmbH eine Kostenanalyse zur Sanierung des Kranes des ehemaligen Ausrüstungskais der Neptunwerft Typ „Möwe“ vorzulegen (Bürgerschaftssitzung September 2018)

 

  1. eine Kostenanalyse zur Sanierung des ehemaligen Standortes des Kranes (ehem. Ausrüstungskai) vorzulegen.

(Bürgerschaftssitzung September 2018)

 

  1. der Bürgerschaft einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der den Zeitpunkt der Wiederaufstellung des sanierten Kranes und einen geeigneten Standort, ehemaliger bzw. Alternativstandort, beinhaltet.

(Bürgerschaftssitzung Dezember 2018)               

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Sachverhalt:

Die unterzeichnenden Fraktionen unterstützen das Anliegen des Ortsbeirates KTV, sehen aber den Vorschlag in dieser Form  nicht umsetzbar. Selbst, wenn die WIRO den Kran sofort sanieren würde, könnte er auf Grund des maroden Zustandes des ehemaligen Standortes dort nicht aufgestellt werden.

 

Hier sind Stadt und WIRO in der Pflicht, um eine gemeinsame Lösung zu finden, die den  denkmalgeschützten Kran wieder der Öffentlichkeit zugänglich macht, möglicherweise auch an einem anderen wasserseitigen Standort.

 

Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Fassung  lautete:

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der WIRO GmbH wird beauftragt, die Geschäftsführung der WIRO aufzufordern, den Kran des ehemaligen Ausrüstungskais der Neptunwerft Typ „Möwe“, der sich im Eigentum der WIRO befindet, Rahmen der Erinnerungskultur unverzüglich zu erhalten, zu sanieren und am ursprünglichen Ort wieder aufzustellen.

 

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Krögergez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

Fraktion DIE LINKE.Fraktion der SPD

 

 

 

gez. Uwe Flachsmeyer.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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22.02.2018 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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07.03.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen