Stellungnahme - 2018/AN/3421-03 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsquartier Bildung , Kultur, Sport und Kreativwirtschaft (Groter Pohl)
Stellungnahme zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/3421-01 (ÄA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.01.2018
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Kenntnisnahme
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30.01.2018
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Bereit
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Bereit
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlage wird wie folgt ersetzt:
Hinsichtlich der mit Beschluss 2016/BV/1527 geplanten Sonderflächen „Bildung, Wissenschaft und Technologie“ am sog. Groten Pohl („Wohn- und Sondergebiete am Südring“) wird der Oberbürgermeister beauftragt,
- vor einer Veräußerung von Flächen den Abschluss von Erbbaupachtverträgen zu prüfen
- vor einer Veräußerung von Flächen kommunale und universitäre Bedarfe sowie Bedarfe für wissenschaftsnahe und technologischen Unternehmensgründungen zu prüfen, unter Einbindung des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung
und – entwicklung (KOE) sowie von Rostock Business – Gesellschaft für
Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH
- Für Flächen, die nicht für unter b) benannte Zwecke benötigt werden, eine
Konzeptausschreibung vorzunehmen
- vor einer Veräußerung von Flächen die Auswirkungen auf die Finanzierung der
Erschließung zu prüfen.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ erfolgte am 06.04.2016.
Zu Punkt 1:
Der Abschluss von Erbbaupachtverträgen wird geprüft.
Zu Punkt 2:
Es werden die Bedarfe der einzelnen im Bebauungsplan festzulegenden Nutzungen geprüft.
Zu Punkt 3:
Wie im Änderungsantrag formuliert gibt es den Beschluss der Bürgerschaft 2017/BV/3167 vom 08.11.2017, in dem der Oberbürgermeister beauftragt wird, auf eine Ausschreibung der Flächen für den Ankauf durch die Wohnungsgenossenschaft zu verzichten. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass ein städtebaulicher Vertrag mit den Genossenschaften abzuschließen ist, welcher der Bürgerschaft vorgelegt werden soll.
Für alle anderen Flächen werden, wenn nicht anderslautend von der Bürgerschaft beschlossen, zu gegebener Zeit Ausschreibungen vorbereitet.
Zu Punkt 4:
Auf Grund der Größe des Gebietes und der unterschiedlichen Nutzungen ist derzeit sinnvollerweise beabsichtigt, das Gebiet durch die Stadt selbst zu erschließen und ggf. Fördermittel zu akquirieren.