Stellungnahme - 2018/AN/3414-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Stadtgesellschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement der Mitglieder der Bürgerschaft und deren Ausschüssen, sowie der Ortsbeiräte und deren sachkundigen Einwohnern.

Der Vorschlag, die Leistungen von langjährigen Mitgliedern der Bürgerschaft und der Ortsbeiräte oder sachkundigen Einwohnern, die sich über einen längeren Zeitraum um die Angelegenheiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besonders verdient gemacht haben, entsprechend zu würdigen, wird daher befürwortet.

Die „Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hansestadt Rostock“ könnte hierzu beispielsweise um „§ 8 Würdigung verdienstvoller Mitglieder der kommunalen Entscheidungsgremien“ erweitert werden, welcher unter anderem eindeutig

 

- den Personenkreis, für den die Auszeichnung vorgesehen werden kann,

- die Art und den (zeitlichen) Umfang des zu würdigenden Engagements,

- das Vorschlagsrecht,

- die Person oder das Gremium, das die endgültige Entscheidung über die Würdigung trifft sowie

- die Art und Weise der Auszeichnung

 

definiert.

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben