Stellungnahme - 2018/AN/3421-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Punkte bei der Entwicklung des Gebietes Groter Pohl (B-Plan 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet Am Südring“) zu berücksichtigen:

 

  1. Für ein im B-Plan zu definierendes Sondergebiet „Bildung“ soll unter Verzicht auf Ausschreibung ein Verkauf der Fläche an die EuSiB geprüft und bei Einigung zu den Rahmenbedingungen den Gremien der Bürgerschaft ein konkreter Verkaufsbeschluss vorgelegt werden.
  2. Im B-Plan ist ein zu definierendes Sondergebiet „Kreativwirtschaft“ festzulegen und gemeinsam mit Partnern aus der Rostocker Kreativwirtschaft zu entwickeln. Hierzu soll bei Land, Bund und EU Fördermittel akquiriert werden.
  3. Für die Gemeinbedarfsfläche Schule/Sport/soziale Zwecke ist im B-Plan eine Fläche zu definieren und vorerst nicht zu veräußern.

 

Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ erfolgte am 06.04.2016.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die bauliche Aufwertung eines innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zentral gelegenen Areals unweit des Hauptbahnhofs, das bereits seit längerer Zeit für eine Überbauung bestimmt ist. Es wird hierbei eine Mischung der beiden Hauptnutzungsarten Wohnen einerseits und Bildung, Wissenschaft und Technologie andererseits angestrebt, wobei die inneren ruhigen, dem Verkehrslärm abgewandten Gebietsanteile weitgehend dem Wohnen überlassen werden sollen.

 

Zu Punkt 1:

Grundsätzlich kann die Entscheidung, bei einer Grundstücksveräußerung von einer Ausschreibung abzusehen, gefasst werden. Ein entsprechendes Antragsrecht sieht auch der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0342/06-A für entsprechende Anträge der Verwaltung vor. Im Vorfeld einer solchen Entscheidung erfolgt grundsätzlich eine Vorberatung im für Grundstücksangelegenheiten zuständigen Liegenschafts- und Vergabeausschuss.

 

Da es für den gesamten Bebauungsplan derzeit lediglich einen Vorentwurf gibt, können sich die zukünftig zu veräußernden Flächen im laufenden Verfahren der Planaufstellung bis zum Satzungsbeschluss noch verändern. Hinsichtlich des konkreten Ausnahmeantrages sollte vor einer Beschlussfassung das Planverfahren weitestgehend abgeschlossen und die Fragen der Erschließung geklärt sein.

 

Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann anhand eines konkreten Grundstückszuschnittes mit der EuSiB über die Rahmenbedingungen verhandelt und ggf. eine Einigung erzielt werden.

 

Zu Punkt 2:

Einem Sondergebiet für Kreativwirtschaft und Startup/Co Working Spaces steht die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sehr positiv gegenüber. Die Umsetzung eines solchen Vorhabens wird durch die Verwaltung geprüft. Es soll eine Machbarkeitsstudie für ein mögliches InnovationLab erarbeitet werden, um die unterschiedlichen Nutzer, die genauen Rahmenbedingungen und das Betreibermodell zu definieren und zusammenzubringen. Die inhaltliche Ausrichtung wird in Abstimmung mit dem Land und weiteren Beteiligten erarbeitet, um mögliche Fördermittel akquirieren zu können. Es wird eine Zusammenführung von Neugründung und Wissensarbeit /Digitalisierung angestrebt, um ein neues kreatives Milieu zu schaffen. Die Bürgerschaft wird über die Machbarkeitsstudie informiert.

 

Es wurden auch Unternehmergespräche mit Unternehmen aus den Bereichen der IT-, Biotech und Medizintechnikfirmen geführt. Es besteht hier ein großes Interesse ein Cluster an wissensintensiven Unternehmen in der Nähe der Universität zu etablieren. Diese Interessen sollen bei der Planung nicht unberücksichtigt bleiben und ziehen auch Flächeninanspruchnahmen nach sich.

 

All diese Interessen werden im Planungsprozess weiter zu berücksichtigen sein und bedürfen einer soliden Abwägung. In diesem Sinne wird der Auftrag zur Entwicklung dieses Sondergebietes mit Partnern aus der Rostocker Kreativwirtschaft verstanden. Welche Akteure dieses Projekt umsetzen, ob in gemeinnütziger Trägerschaft oder in Kooperation mit der Stadt, ist noch zu prüfen.

 

Zu Punkt 3:

Im Vorentwurf ist eine entsprechende Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Eine Veräußerung ist zum jetzigen Planungsstand nicht beabsichtigt.

 

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Roland Methling

 

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Beschlüsse

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30.01.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben