Stellungnahme - 2018/AN/3401-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine.

 

Sachverhalt:

 

Der Kran wurde 2004 in Abstimmung mit dem Eigentümer, der WIRO GmbH, in die Denkmalliste der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Absicht, das betreffende Werftgebiet zu einem Gründerzentrum zu entwickeln, der Kran sollte dessen prägendes Wahrzeichen werden.

 

Der Zustand der Kaianlage des ehemaligen Neptunwerftgeländes (Kurt-Dunkelmann-Straße), auf dem sich der Kran befand, hatte sich bis 2013 so stark verschlechtert, dass Einsturzgefahr bestand. Bei einem Einsturz der Kaianlage unterhalb des Kranes würde dieser kippen und könnte bei seinem Sturz Menschenleben gefährden sowie zu erheblichen materiellen Schäden an umliegenden Gebäuden und Anlagen führen. Diese Situation wurde 2013 durch detaillierte Schadensgutachten zweifelsfrei dargelegt. Daraufhin hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern am 26.01.2014 einer Demontage und fachgerechtem Einlagerung zugestimmt. Maßgabe war jedoch, dass der Kran nach der Wiederherstellung der Kaianlage wieder aufgebaut werde. Die Demontage wurde 2015 durchgeführt.

 


Die WIRO GmbH möchte das Grundstück veräußern, auf dem gegenwärtig die Kranteile gelagert sind. Dort soll ein Gewerbebau entstehen. Dabei kam die Idee auf, nur Teile des Kranes in den Neubau im Sinne einer Inszenierung zu integrieren. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Schreiben vom 21.11.2017 dieser Idee eine Absage erteilt und die Verpflichtung zum Wiederaufbau erneuert. Das Landesamt verwies auch auf die Chance, mit dem Kran als wichtiges hafengeschichtliches Zeugnis eine besondere Attraktivität des Ortes zu erreichen.

 

Für den Wiederaufbau des Kranes liegt eine Grobkostenschätzung aus dem Jahr 2016 von ca. 2,5 Mio. EUR vor. Die untere Denkmalschutzbehörde hat die WIRO GmbH aufgefordert, eine aktuelle Kostenberechnung vorzulegen, um eine realistische Einschätzung des Aufwandes vornehmen zu können.

 

Die baufällige Kaianlage soll durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Fördermitteln saniert werden. Wenn der Kran wieder auf seinen alten Standort zurückkehren sollte, so ist dieser Bereich der Kaianlage entsprechend konstruktiv auszubilden. Alternativ kann der Kran geringfügig von der Kaianlage entfernt auf dem Baugrundstück errichtet und Symbol des neuen Gewerbebaus werden. Ob ein Wiederaufbau an einer anderen Stelle möglich ist, wird untersucht.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock prüft, inwieweit sich der Wiederaufbau mit städtebaulichen Maßnahmen oder der Entwicklung von Konzepten, wie der BUGA 2025, verbinden lässt.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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21.02.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - zur Kenntnis gegeben

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22.02.2018 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben