Stellungnahme - 2018/AF/3372-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Wie viele Straftaten/Vorfälle Behinderungen/Angriffe im Rahmend ihres dienstlichen Einsatzes wurden gegenüber

a) Feuerwehrleuten und Rettungskräften der Hansestadt Rostock

b) medizinischen Einsatzkräften des Klinikums Südstadt

c) medizinischen Einsatzkräften der Universität Rostock (falls bekannt)

d) Polizisten der Polizeiinspektion Rostock (falls bekannt)

in den Jahren 2015 bis heute verzeichnet?
 

Wurden diese zur Anzeige gebracht?

 

Zu den Punkten b) – d) liegen dem Brandschutz- und Rettungsamt keine Informationen vor und können daher nicht von hier aus beantwortet werden.

Für den Rettungsdienst gibt es – im Gegensatz zu den Feuerwehreinsätzen – derzeit noch keine Abfragemöglichkeit in den Einsatzberichten. Diese wird momentan implementiert. Ergebnisse stammen aus den Befragungen von Mitarbeitern in diesem Bereich. Im Großen und Ganzen spiegelt sich die analoge Situation wie im Bereich Feuerwehr wieder.

Im Zeitraum von 01/2015 – 12/2017 gab es 10 Fälle von Vorfällen gegen Einsatzkräfte im Feuerwehrdienst. Davon wurden 8 Fälle der Gefährdungslage 1 und jeweils 1 Fall den Gefährdungslagen 2 und 3 zugeordnet. Auf das Jahr 2015 entfielen 2, auf das Jahr 2016         3 und auf das Jahr 2017 5 Fälle.

 

 

 

 

Folgende Beschreibungen charakterisieren die Gefährdungslagen (Aachener-Modell):

 

Gefährdungslage 1

verbal aggressiv, unangepasstes soziales Verhalten, Sachbeschädigung

 

Gefährdungslage 2

Handgreiflichkeiten und körperliche Gewalt, Bedrohung/ Nötigung, Durchsetzen eines Platzverweises

 

Gefährdungslage 3

Einsatz von Waffen oder Werkzeugen, Bombendrohung/ Amoklauf, Geiselnahme/ Überfall

 

Da es sich hierbei um Tätigkeiten im Rahmen der Amtshilfe bei Polizeieinsätzen handelte, wurde seitens des Brandschutz- und Rettungsamtes keine Anzeige erstattet.

Der Vorfall wurde von der Polizei übernommen.

 

2. Um welche Täter bzw. Störer und um welche Delikte handelte es sich im Einzelnen

 

Es handelt sich in den meisten Fällen um direkt oder indirekt vom Einsatz Betroffene Bürger. In einem Fall geht die Handlung auf Dritte, nicht von Einsatzmaßnahmen Betroffene zurück. In den meisten Fällen – dies gilt auch für entsprechende Vorfälle im Rettungsdienst – handelt es sich um verbal aggressives und unangepasstes soziales Verhalten, wenn Einsatzkräfte nicht „wunschgemäß“ agierten.

Bei den beiden Fällen der Gefährdungslage 2 und 3 handelte es sich um Tätigkeiten (Türöffnungen) im Rahmen von Polizeieinsätzen. Das Verhalten der Täter richtete sich nur mittelbar auf die Feuerwehreinsatzkräfte.

 

3. Welche Möglichkeiten ergreift die Hansestadt Rostock in Kooperation mit der Landesregierung M-V zum besseren Schutz der Rettungskräfte während ihrer Einsätze?

 

Eine Kooperation mit der Landesregierung zu diesem Thema gibt es derzeit nicht.

 

In der Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte des Brandschutz- und Rettungsamtes erfolgt zunehmend eine Sensibilisierung für dieses Thema und den Umgang mit Aggression und Gewalt gegenüber den Mitarbeitern.

Grundlagen bilden die Hinweise „Prävention und Umgang mit Aggression und Gewalt“, die vom Arbeitskreis Rettungsdienst der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuer-wehren bereits im November 2013 herausgegeben wurden sowie die DGUV-Information „Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr“ vom September 2017.

 

 

4. Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, Einsatzkräften, die bereits Opfer von o.g. Straftaten wurden, zu helfen?

 

Sollten bei einem Mitarbeiter im Nachlauf eines solchen Vorfalls Signale einer Verhaltensänderung auftreten, wird im jeweiligen Einzelfall über die Notwendigkeit von Einsatznachsorge-Maßnahmen bis hin zu therapeutischen Maßnahmen entschieden. Für diese Fälle würden den Betroffenen die bewährten Möglichkeiten der psychosozialen Nachsorge zur Verfügung stehen, wie sie auch bei anderen belastenden Einsatzsituationen Anwendung finden.

 

 

 

 

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass derzeit in Rostock (noch) keine besorgniserregenden Zustände im Bereich Gewalt gegen Einsatzkräfte vorhanden sind. Dennoch ist eine Beobachtung der Situation geboten, um Veränderungen rechtzeitig zu erkennen. Im Bereich der Aus- und Fortbildung müssen die Einsatzkräfte künftig vermehrt auf diese Situationen eingestellt werden

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben