Antrag - 2018/AN/3414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten die Satzung über Ehrungen von verdienstvollen Persönlichkeiten zu ändern, um langjährige und verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft, Vorsitzende von Ortsbeiräten sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zu würdigen, die das Amt verantwortungsvoll geführt und sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ehrenamtliche kommunalpolitische Arbeit nach Ablauf der Kommunalwahlperiode für die langjährigen

  • Mitglieder der Bürgerschaft und die, die in besonderen Funktionen tätig sind wie im Fraktionsvorstand und als Vorsitzende von Ausschüssen sowie von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen und
  • Ortsbeiratsvorsitzenden, die im besonderen Maße die Arbeit und Außenwirkung der Beiräte prägen

öffentlich anerkannt und gewürdigt werden soll.

Im Regelfall soll die Ehrung nach dem Ausscheiden aus den städtischen Organen bzw. Gremien vorgenommen werden. Sofern langjährige verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft sowie Vorsitzende des Ortsbeirates innerhalb einer Wahlperiode ausscheiden, soll die Würdigung im Rahmen der nächstfolgenden Bürgerschaftssitzung vorgenommen werden.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3 Ziffer 15 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-         0166/03-BV vom 03.09.2003 Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hansestadt Rostock

 

-         2015/BV/1233 vom 2.12.2015 Erste Änderung  der Satzung über Ehrungen verdienstvoller   Persönlichkeiten durch die Hansestadt Rostock

 

 

 

Sachverhalt:

 

Bisher findet zum Ende jeder Kommunalwahlperiode für Mitglieder der Bürgerschaft eine  feierliche Veranstaltung unter Federführung des Präsidenten statt, die verbunden ist mit der Verleihung der Ehrennadel für langfristiges ehrenamtliches Engagement durch den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und der Würdigung der Arbeit in der Bürgerschaft.

Die Vorsitzenden der Ortsbeiräte wurden anlässlich des Jubiläums „25 Jahre Ortsbeiräte“

durch Grußworte und Ansprachen von namhaften Persönlichkeiten der Stadtgesellschaft gewürdigt. Derzeit üblicher Modus der Würdigung für die Ortsbeiräte ist, dass nach Beendigung der Wahlperiode allen Mitgliedern der Ortsbeiräte ein Dankessschreiben zugesandt wird.

 

Als mögliche Würdigung ist die Verleihung einer Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied der Bürgerschaft“ bzw. „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ oder die Übergabe eines Ehrengeschenkes zu prüfen.

In die weiteren Überlegungen ist als eine mögliche Form der Würdigung eine Veröffentlichung im städtischen Anzeiger oder über www.rostock. de mit einzubeziehen.

Während für Bürgerschaftsmitglieder für 20 Jahre ehrenamtliches Engagement als Mitglied der Bürgerschaft, sachkundiger Einwohner, Mitglied im Ortsbeirat oder OB/Senator (wobei mindestens 9 Jahre Mitgliedschaft in der BS vorausgesetzt werden) eine Verleihung der Ehrennadel für langfristiges ehrenamtliches Engagement durch den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern möglich ist, findet diese für Mitglieder von Ortsbeiräten keinerlei Anwendung, es sei denn, diese waren von den 20 Jahren mindestens 9 Jahre Mitglied in der Bürgerschaft.

Die Überarbeitung der „Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hansestadt Rostock“ soll unter Einbeziehung der zuständigen Ämter und Organisationseinheiten erfolgen.

 

 

 

Dr. Wolfgang Nitzsche

 

 

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Satzung über Ehrungen von verdienstvollen Persönlichkeiten zu ändern, um langjährige und verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft, Vorsitzende von Ortsbeiräten sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zu würdigen, die das Amt verantwortungsvoll geführt und sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ehrenamtliche kommunalpolitische Arbeit nach Ablauf der Kommunalwahlperiode für die langjährigen
 

Mitglieder der Bürgerschaft und die, die in besonderen Funktionen tätig sind
wie im Fraktionsvorstand und als Vorsitzende von Ausschüssen sowie
von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen und
 

Ortsbeiratsvorsitzenden, die im besonderen Maße die Arbeit und Außenwirkung der Beiräte prägen
 

öffentlich anerkannt und gewürdigt werden soll.


Im Regelfall soll die Ehrung nach dem Ausscheiden aus den städtischen Organen bzw. Gremien vorgenommen werden. Sofern langjährige verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft sowie Vorsitzende des Ortsbeirates innerhalb einer Wahlperiode ausscheiden, soll die Würdigung im Rahmen der nächstfolgenden Bürgerschaftssitzung vorgenommen werden.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/3414:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Satzung über Ehrungen von verdienstvollen Persönlichkeiten zu ändern, um langjährige und verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft, Vorsitzende von Ortsbeiräten sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zu würdigen, die das Amt verantwortungsvoll geführt und sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ehrenamtliche kommunalpolitische Arbeit nach Ablauf der Kommunalwahlperiode für die langjährigen
 

Mitglieder der Bürgerschaft und die, die in besonderen Funktionen tätig sind
wie im Fraktionsvorstand und als Vorsitzende von Ausschüssen sowie
von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen,
 

Ortsbeiratsvorsitzenden, die im besonderen Maße die Arbeit und Außenwirkung der Beiräte prägen und
 

verdienstvolle Ortsbeiratsmitglieder

 

öffentlich anerkannt und gewürdigt werden soll.


Im Regelfall soll die Ehrung nach dem Ausscheiden aus den städtischen Organen bzw. Gremien vorgenommen werden. Sofern langjährige verdienstvolle Mitglieder der Bürgerschaft sowie Vorsitzende des Ortsbeirates innerhalb einer Wahlperiode ausscheiden, soll die Würdigung im Rahmen der nächstfolgenden Bürgerschaftssitzung vorgenommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt