Änderungsantrag - 2017/BV/2610-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Anlage 2 – Abgrenzung der Ortsteile

wird geändert

-         Punkt 16: Kröpeliner-Tor-Vorstadt:

Nördlich: Verbindung S-Bahn mit Am Fischereihafen, hinter der Bebauung Alter Hafen Süd (ohne Bebauung), Unterwarnow, Warnowufer, Am Kanonsberg

 

-         Punkt 19: Stadtmitte:

Westlich: Warnowufer, Am Kanonsberg, Beim Grünen Tor, Schröderplatz, Am Vögenteich, Goetheplatz bis Eisenbahnbrücke, Eisenbahnlinie Richtung Schwaan (einschließlich des Gleiskörpers

 

 

 

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Begründung:

-         alle Maßnahmen im Bereich des Stadthafens zwischen Kabutzenhof und Am Kanonsberg haben Auswirkungen hauptsächlich auf die Einwohner*innen der KTV

-         der Stadthafenbereich ist die größte Freifläche der KTV-Einwohner*innen und wird vor allem von diesen genutzt

-         der Abschnitt des Stadthafens zwischen Kanonsberg und Kabutzenhof liegt geografisch nicht in der Stadtmitte sondern in der KTV

-         Kultureinrichtungen (Bühne 602 und Mau) und Gewerbetreibende fühlen sich zur KTV zugehörig und sprechen für Ihre Themen den OBR KTV an

-         der Stadthafen wird von den Anwohner*innen als Teil der KTV wahr genommen und von diesen intensiv als Naherholungsgebiet genutzt... dafür werden durch die KTV- Einwohner*innen die Querungen Am Kabutzenhof, an der Friedrichstraße und an der Haedgestraße genutzt

-         der OBR KTV muss in alle Belange, zumindest des westlichen Teils des Stadthafens, (wie Ordnung/Sauberkeit, Sondernutzungen, alle baulichen Planungen des Gebietes...) intensiv einbezogen werden; das ist in der Vergangenheit nicht immer automatisch passiert, weil der Stadthafen nicht der KTV zugeordnet wurde

-         ursprünglich endete die Hanse Sail am Matrosendenkmal, mittlerweile geht die Sail darüber hinaus Richtung Westen, daher ist die Begründung, die Hanse Sail in einem Ortsbeirat zu belassen nicht mehr tragbar

-         die historische Begründung das der Stadthafen ein abgrenztes Areal darstellt ist heute nicht mehr gegeben

-         die städtischen Funktionen (fließender und ruhender Verkehr, Versorgung, sonstige allgemeine Infrastruktur) in dem Abschnitt sind weit überwiegend für die KTV wirksam

 

 

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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14.02.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

Erweitern

07.03.2018 - Bürgerschaft - abgelehnt