Stellungnahme - 2018/AN/3375-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

1. Die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, unverzüglich auf der Seite www.rostock.de einen gut sichtbaren Verweis auf die Netzseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK / www.bbk.bund.de) zu erstellen, wobei der Link auf der Netzpräsenz der Hanse- und Universitätsstadt ständig abrufbar sein soll.

 

2. Im Städtischen Anzeiger wird die Bevölkerung ab dem Monat Februar 2018 in jeder Ausgabe auf die Internetpräsenz des BBK aufmerksam gemacht. Hierbei sind auch die Anschrift, die Telefonnummern sowie Fax- und E-Mail-Möglichkeit mit anzugeben.

 

In der Stadtverwaltung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen bereits Bestandteil des laufenden Arbeitsprozesses. So ist es vorgesehen, die Warnmeldungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe künftig über Apps und die Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu verbreiteten.

 

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist ein umfangreicher Leitfaden zur Vorbereitung der Bevölkerung zur Vorsorge im Katastrophenfall hinterlegt .

 

 

 

 

 

 

 

3. Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung wird beauftragt, bis zum 01.12.2018 einen Plan zur Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln in Krisensituationen vorzulegen.

 

Nach bestehenden Rechtsgrundlagen des Bundes sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, geeignete Vorbereitungen zu treffen, um im Ereignisfall eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung zu sichern.

Eine vollständige Versorgung der Bevölkerung durch die Kommunen – auch über einen kurzen Zeitraum – ist logistisch und finanziell nicht darstellbar. Dies muss durch die Versorgungsunternehmen als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur im Rahmen der Sicherstellung ihres Versorgungsauftrages erfolgen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben