Antrag - 2018/AN/3375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, unverzüglich auf der Seite www.rostock.de einen gut sichtbaren Verweis auf die Netzseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK / www.bbk.bund.de) zu erstellen, wobei der Link auf der Netzpräsenz der Hanse- und Universitätsstadt ständig abrufbar sein soll.


2. Im Städtischen Anzeiger wird die Bevölkerung ab dem Monat Februar 2018 in jeder Ausgabe auf die Internetpräsenz des BBK aufmerksam gemacht. Hierbei sind auch die Anschrift, die Telefonnummern sowie Fax- und E-Mail-Möglichkeit mit anzugeben.


3. Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung wird beauftragt, bis zum 01.12.2018 einen Plan zur Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln in Krisensituationen vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

Infolge einer nahezu ungebremsten Zuwanderung und fortgesetzter Auslandseinsätze der Bundeswehr, die genau genommen einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und Regionen gleichkommen, hat der Terror auch die Bundesrepublik Deutschland erreicht. Nie ist die Gefahr von Anschlägen größer gewesen. Vermehrte Zeichen von inneren Unruhen gibt es bereits in Frankreich, Belgien und Schweden, ansatzweise aber auch schon in der BRD.

 

Wenn der Staat schon nicht willens ist, seine Bürgerinnen und Bürger durch stringente Grenzkontrollen zu schützen, hat er die Bevölkerung wenigstens auf Krisensituationen vorzubereiten. In diese Richtung zielt der hier vorliegende Antrag.

 


Die in der Antwort auf die Anfrage 2017/AM/3278 genannte Möglichkeit, im Städtischen Anzeiger auf das BBK hinzuweisen, deckt sich voll und ganz mit einer Idee des Antragstellers. Die in der Antwort der Verwaltung geäußerte Befürchtung, dass ein solcher Schritt „zu einer erneuten Verunsicherung der Bevölkerung führen“ könnte, teilt der Antragsteller hingegen nicht. 

 

Im Gegenteil: Schwerwiegende Versäumnisse, die in Zeiten relativer Ruhe begangen werden, lassen sich im Moment einer Bedrohungs-Situation eher schwer wettmachen – die dann erforderlichen strengen Maßnahmen würden zu Unwillen und einem weiteren Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern führen.

 

Um tatsächlich vorbeugend tätig zu werden, sind Schritte wie die im vorliegenden Antrag genannten zwingend geboten.

 

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Beschlüsse

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31.01.2018 - Bürgerschaft - abgelehnt