Antrag - 2017/AN/3336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Konzeption und das Erscheinungsbild des geplanten Parkhauses Küterbruch im Sinne der Empfehlungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates verbessert werden können. Dabei sollen insbesondere berücksichtigt werden:

 

1. eine dem städtebaulich sensiblen Ort angemessene Gestaltung des Parkhauses,

 

2. die Einhaltung der im B-Plan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen,

 

3. die Minimierung der Belastung durch Schall, Abgase und Scheinwerfer
    für die angrenzende Kindertagesstätte und die benachbarte Wohnbebauung.

 

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Sachverhalt:

 

Derzeit wird an der Kreuzung Küterbruch / Warnowstraße ein Parkhaus zur Reduzierung des Parkdrucks für Anwohner in der östlichen Altstadt geplant.

Durch die Lage am Stadteingang und an der Straßenbahnhaltestelle „Gerberbruch“ eignet sich ein Parkhaus an dieser Stelle darüber hinaus für Besucher der Innenstadt.

 

In der Sitzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates am 08.12.2017 wurden Empfehlungen gegeben, um einige beim derzeitigen Planungsstand bestehende Probleme zu beheben:

 

Die besondere Lage des geplanten Parkhauses vor der Stadtmauer und den Kirchen der östlichen Altstadt erfordert, dass sich die Gestaltung der Fassade und des Baukörpers in das Stadtbild möglichst harmonisch einfügen. Bisherige Vorschläge zur Fassadengestaltung und zum Baukörper erfüllen diese Anforderungen nicht.

Hier empfiehlt der Beirat eine Mehrfachbeauftragung von Architekturbüros mit einschlägigen Erfahrungen.

 

Nach Kenntnisstand des Ortsbeirats soll das Parkhaus die im B-Plan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen um bis zu 1,80 m überschreiten. Darüber hinaus entspricht die Höhenstaffelung des Gebäudes nicht dem umliegenden Areal. Abhilfe könnte hier geschaffen werden, indem das unterste Parkdeck entsprechend in die Tiefe gebaut wird.

 

Die Bedürfnisse der angrenzenden Kindertagesstätte und der Bewohner des Viertels müssen bei der Konzeption des Parkhauses besonderes beachtet werden. Dabei sind Belastungen durch Schall und Abgase sowie Autoscheinwerfer bei Nacht stärker als bisher zu berücksichtigen.

 

Das Parkhaus muss nicht nur den besonderen Anforderungen des Ortes, sondern auch den Maßgaben der Wirtschaftlichkeit gerecht werden, um angemessene Parkgebühren für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu gewährleisten. Sollten die zu erwartenden Kosten der Umsetzung der Empfehlungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates die zumutbaren Kosten des Eigentümers übersteigen, sollte im Interesse des Stadtbildes eine geeignete Kofinanzierung gefunden werden. Hierfür könnten sowohl private als auch öffentliche Mittel, beispielsweise aus Stellplatzablösungen oder der Städtebauförderung, in Betracht kommen.

 

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May-Britt Krüger

2. stellvertretende Vorsitzende des Ortsbeirates

 

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Beschlüsse

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11.01.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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23.01.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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31.01.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen