Stellungnahme - 2017/AN/3295-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Der Prüfauftrag kann angenommen werden. Eine Prüfung erfolgt immer im Einzelfall und der Beachtung der verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Eine Countdown-Ampel ist für Anlagen mit einfachem 2-Phasenbetrieb ohne ÖV-Beeinflussung bzw. bei Kreuzungsanlagen in Festzeitensteuerung (konstante Freigabezeiten für alle Verkehrsströme ohne Beachtung der aktuellen Verkehrsbelastungen) möglich.

Die Ausrüstung mit Countdown-Zähler ist jedoch in der verkehrsabhängigen Steuerung generell nicht sinnvoll, da sich die Reihenfolge und Länge der Freigabezeiten variabel nach der aktuellen Verkehrsbelastung richtet.

Das bedeutet, dass in der Zeit von der Anforderung (Fußgänger drückt Taster) bis zur Freigabe (Grün) zwischenzeitlich andere Verkehrsteilnehmer (Kfz, Straßenbahn oder Fußgänger anderer Furten) anfordern können. Dabei würde die Countdownzählung nicht kontinuierlich runter zählen, sondern springt wieder auf einen höheren Wert. Die Wartezeiten bis zur Freigabe (Grün) sind zum Zeitpunkt der Anforderung nicht fest definiert.

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

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Beschlüsse

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11.01.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

31.01.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben