Beschlussvorlage - 2017/BV/3311

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von  Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.GE.52 ”Gewerbepark Brinckmansdorf”

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text  (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2017/BV/2700  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ”Gewerbepark Brinckmansdorf” - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

Sachverhalt:

Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes wurde die Teilfläche SO 1 der Sonder-gebietsfläche in ihrer Nutzungsart geändert. Die ausgewiesene Nutzung entsprach nicht mehr den Planungszielen der Hansestadt Rostock und widersprach auch den Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt.

Mit der Festsetzung einer gewerblichen Baufläche wird dem gewerblichen  Ansiedlungsbedarf entsprochen.

 

Mit den vorgenommenen Änderungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Deshalb wurde das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB angewendet.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben ist nicht begründet. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB konnte abgesehen werden.

 

Mit der Änderung wird der besseren Verwertbarkeit der ausgewiesenen Baufläche Rechnung getragen und dem Ansiedlungsersuchen eines Großmarktes, der seine Zulässigkeit in einem Gewerbegebiet hat, entsprochen.

 

Von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden im Beteiligungsverfahren  keine Bedenken erhoben.

 

Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten für die Hansestadt Rostock.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.01.2018 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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17.01.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.01.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.01.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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31.01.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen