Änderungsantrag - 2017/BV/3055-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:   -zurückgezogen und durch Nr. 2017/BV/3055-03 (ÄA) ersetzt
 

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

 

  1. Satz 2 des Punktes 1. der Beschlussvorlage wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

„Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf folgender Berechnungsgrundlage:

25% der Mittel werden zu gleichen Teilen auf die Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten verteilt,

25% der Mittel werden zu gleichen Teilen auf die Kindertagespflegepersonen verteilt,

50% der Mittel werden auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.10.2017 verteilt.“

  1. Punkt 2. der Beschlussvorlage wird um folgende Sätze 2, 3 ergänzt:

„Bei den Trägern sind die jeweiligen Elternvertretungen hinsichtlich der Investitionsplanung zwingend zu beteiligen. Kann kein Konsens zwischen den Trägern und den jeweiligen Elternvertretungen hergestellt werden, entscheidet der Träger über die zweckgerechte Verwendung der Mittel.“

 

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Sachverhalt:

zu. 1.:

Der bisherige Vorschlag der Verwaltung verkennt die Tatsache, dass bei den Einrichtungsträgern und Kindertagespflegepersonen ein Investitionsbedarf bestehen kann, der unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder besteht und aufgrund des vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels nicht berücksichtigt wird. Das Ziel der Beschlussvorlage, auch zusätzliches Personal einstellen zu können, ist für die kleinen Träger aufgrund des Verteilungsschlüssels und der daraus folgenden geringen Fördermittel unrealistisch.

Der Änderungsantrag will dem Anspruch Rechnung tragen, zusätzliche Investitionen zur Verbesserung der Qualität auch bei Kindertagesstätten kleinerer Träger zu ermöglichen. Gleichzeitig werden durch den vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel die Kindertagespflegepersonen in der Hansestadt Rostock erstmalig umfassend berücksichtigt.

zu 2.:

Die Mittel aus dem Betreuungsgeld sind zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung einzusetzen. Es ist daher geboten, die gesetzlichen Vertreter der Kinder mittels der diese vertretenden Gremien zwingend auf der Ebene der Investitionsplanung einzubeziehen. Denn die Eltern werden zusammen mit den Trägern am besten wissen, welche Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Ziels lokal im Sinne der jeweiligen Kinder zu ergreifen sind.

Punkt 2 Satz 3 stellt klar, dass der Träger in letzter Instanz die Hoheit über die Investitionsplanung behält. Dies ist notwendig, um im Falle eines Dissenses mit den Elternvertretungen die zeitgerechte Abrufung der Mittel gewährleisten zu können.

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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05.12.2017 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:   -zurückgezogen und durch Nr. 2017/BV/3055-03 (ÄA) ersetzt

 

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

 

1.Satz 2 des Punktes 1. der Beschlussvorlage wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

„Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf folgender Berechnungsgrundlage:

25% der Mittel werden zu gleichen Teilen auf die Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten verteilt,

25% der Mittel werden zu gleichen Teilen auf die Kindertagespflegepersonen verteilt,

50% der Mittel werden auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.10.2017 verteilt.“

2.Punkt 2. der Beschlussvorlage wird um folgende Sätze 2, 3 ergänzt:

„Bei den Trägern sind die jeweiligen Elternvertretungen hinsichtlich der Investitionsplanung zwingend zu beteiligen. Kann kein Konsens zwischen den Trägern und den jeweiligen Elternvertretungen hergestellt werden, entscheidet der Träger über die zweckgerechte Verwendung der Mittel.“

 

 

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06.12.2017 - Bürgerschaft - vertagt