Informationsvorlage - 2017/IV/3297

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2017/AN/2814 vom 12.07.2017

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.09.2017 wandte sich der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, entsprechend des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft 2017/AN/2813, an die Ministerpräsidentin und den Minister des Ministeriums für Inneres und Europas Mecklenburg-Vorpommerns.

 

Es wurde die Bitte geäußert und ausführlich begründet, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, um Abschiebungen aus Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe auszuschließen.

 

Mit Schreiben vom 10.10.2017 antwortete Herr Minister Caffier, dass diesem Anliegen, nach eingehender Prüfung und Erörterung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, nicht gefolgt werden kann.

 

Mit der bestandskräftigen Ablehnung des Asylantrages und der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen, ist rechtsstaatlich festgestellt, dass abgelehnte Asylbewerber Deutschland wieder verlassen müssen. Sofern die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, muss diese im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden.

 

Er betont, dass Inobhutnahmen aus Schulen stets das letztmögliche Mittel darstellen und nach einem konkret abgestimmten Verfahren erfolgen. So lagen die Fallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern in 2017 im niedrigen einstelligen Bereich. Ebenso ist bei Rückführungen aus Jugendhilfeeinrichtungen ein besonders sensibles Verfahren notwendig.

 

 


 

Ferner antwortete Frau Ministerin Hesse im Auftrag von Frau Ministerpräsidentin Schwesig mit Schreiben vom 23.10.2017. Sie verweist ebenso wie Herr Minister Caffier auf das abgestimmte Verfahren des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Ministeriums für Inneres und Europa und des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern. Durch dieses Verfahren trägt die Landesregierung den besonderen Anforderungen an diese Maßnahmen in unseren Schulen Rechnung.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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31.01.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben