Nachtrag Beschlussvorlage - 2017/BV/2922-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) wird in geänderter Form beschlossen (siehe Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:  

 

§§ 2, 4, 5 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

§ 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

 

Sachverhalt:

Die Notwendigkeit für die Beschlussfassung der Satzung der Hansestadt Rostock für eine Schülerbeförderung und ersatzweise Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock resultiert aus der durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 5. April 2017 beschlossenen Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) hinsichtlich des § 113 „Schülerbeförderung“, der nunmehr – ohne Gewährung einer Übergangsfrist – auch Geltungscharakter für die kreisfreien Städte hat.

 

§ 113 SchulG M-V bildet die Rechtsgrundlage für die Übernahme der Trägerschaft der Beförderungspflicht bzw. der Erstattungspflicht der Aufwendungen im eigenen Wirkungskreis für Schüler/-innen entsprechend ihrem Wohnsitz.

 

Eingegangene Hinweise und Änderungsvorschläge im Rahmen informeller Anfragen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben zu der in der Anlage beiliegenden Fassung der Schülerbeförderungssatzung geführt.

 

Ergänzend ist festzustellen, dass der Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern entfällt. Die Satzung ist lediglich anzuzeigen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen bleiben unverändert.

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2017 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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06.12.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen