Stellungnahme - 2017/AN/3215-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vorschlag für die Einführung eines Budgets für Ortsbeiräte in der Hansestadt Rostock ab dem 1.1.2019 zu erarbeiten und der Bürgerschaft in ihrer Junisitzung 2018 zum Beschluss vorzulegen.

 

Die Richtlinie zum Budget der Ortsteilvertretungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll bei der Erarbeitung berücksichtigt werden.

 

Seitens der Bürgerschaft wird ein jährlicher Grundbetrag von 3.000 Euro je Ortsbeirat und ein Einwohnerkomponente von 50 Cent je Einwohner empfohlen.

 

Die für das Budget für Ortsbeiräte notwendigen Haushaltsmittel sollen bereits im Doppelhaushalt 2018/2019 für 2019 eingestellt werden.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Kommunalverfassung für das Land M-V regelt unter § 46 Haushaltsplan Abs. (7) wie folgt:

"Die Gemeindevertretung kann Mittel im Haushalt ausweisen, über deren Verwendung für kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen die Ortsteilvertretung entscheidet."

 

ln der Schweriner Kommentierung der KV des Lands M-V wird dazu folgendes ausgeführt:

"Die finanzielle Eigenverantwortung der Ortsteilvertretungen bleibt auf Maßnahmen beschränkt, die nur innerhalb des Ortsteiles wirken. Die Grenze liegt dort, wo die Haushaltsautonomie der direkt gewählten Gemeindevertreter beeinträchtigt wird. Die konkrete Ausgestaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs "kleinere Maßnahmen" obliegt der Gemeindevertretung. Die Maßnahmen müssen aber eine im Vergleich zum Gesamthaushalt der Gemeinde untergeordnete Bedeutung haben. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Mittel für kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen das gemeindliche Haushaltsrecht unbeschränkt. Ausnahmen sieht die KV M-V nicht vor."

 

Nach § 42a Abs. (4) entscheidet die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher über die Verwendung der nach § 46 Absatz (7) bereitgestellten Mittel.

Gegen diese Entscheidungen steht dem Bürgermeister ein Widerspruchsrecht zu, nach dessen Einlegung, die Gemeindevertretung entscheidet. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher darf Verpflichtungserklärungen auf der Grundlage von Entscheidungen nach Satz 1 nur abgeben, soweit  hierfür eine entsprechende Vollmacht des Bürgermeisters vorliegt.

 

Mit dem Budget für Ortsteilvertretungen soll eine zusätzliche freiwillige Leistung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in ihren Ortsteilen angeboten werden. Daraus finanzierbar wären aus Verwaltungssicht sowohl konsumtive wie investive Maßnahmen, z. B. die ergänzende Ausstattung öffentlicher Einrichtungen, die Förderung von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Vereinigungen im Ortsteil, die Unterstützung von lokalen Veranstaltungen, die Ergänzung von Spielplätzen, kleinere Tiefbaumaßnahmen usw.

 

Das Verfahren zur Verwendung des Budgets kann – im Rahmen des bestehenden Haushaltsrechts – durch eine entsprechende Richtlinie präzisiert werden. Sie sollte u. a. eindeutige Festlegungen zu möglichen Verwendungszwecken, zur Zuständigkeit, zur Entscheidungsfindung und zur Kommunikation zwischen Ortsbeiräten und Verwaltung enthalten. Ziel muss es dabei sein, gemeinsam Regelungen zu erarbeiten, die schlanke und zügige Arbeitsprozesse für die ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitglieder wie auch für die Stadtverwaltung ermöglichen, um den unweigerlich entstehenden Mehraufwand gering zu halten. Die Richtlinie der Hansestadt Greifswald ist hierfür eine gute Orientierung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Als Anlage werden die in den Haushaltsplanentwurf 2018-2021 eingearbeiteten Budgets der Ortsbeiräte übergeben.

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 


 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.01.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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18.01.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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31.01.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben