Antrag - 2017/AN/3281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:- zurückgezogen am 30.01.2018

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in den Doppelhaushalt 2018/2019 folgende Punkte einzustellen:

  1. jede Schule erhält einen Verfügungsfonds von jährlich 1 Euro pro Schüler für kleinere Anschaffungen (z.B. Pflanzen, Bilder) oder Verschönerungsmaßnahmen. Die Verwendung der Mittel erfolgt auf Vorschlag der Schüler.
  2. es wird ein zentraler Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 10.000 Euro für kleinere Anschaffungen oder Verschönerungsmaßnahmen, die die Mittel der Verfügungsfonds an den Schulen überschreiten, eingerichtet. Die Verwendung erfolgt auf Vorschlag des Stadtschülerrates. Die Schüler an den einzelnen Schulen sind dabei zu beteiligen.

 

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Begründung:

 

Nach Auskunft von Schülervertretern gibt es an den Schulen immer wieder Ideen für kleinere Anschaffungen oder Verschönerungsmaßnahmen, die das Lernumfeld verbessern würden, aber für die keine Mittel bereitstehen. Sich dann auf die Hilfsbereitschaft der Eltern zu verlassen, ist aus Sicht des Antragstellers keine dauerhafte Lösung und kann zu Drucksituationen führen. Aus diesem Grund sollten an allen städtischen Schulen kleine Verfügungsfonds eingerichtet werden. Sofern die Mittel an der Schule nicht ausreichen, sollten zentrale Mittel zur Verfügung stehen.

Durch das intendierte Vorschlagsrecht der Schüler und des Stadtschülerrates bezüglich der Mittelverwendung wird gleichzeitig die demokratische Mitbestimmung der Schüler gestärkt und demokratische Prozesse praktisch erlebt. Bei einer Verwendung durch die Schulleitungen oder die Verwaltung wäre dies nicht gegeben.

 

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Beschlüsse

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29.11.2017 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - abgelehnt

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06.12.2017 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)