Anfrage der Fraktion - 2017/AF/3269

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Beratungsfolge

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- am 01.12.2017 bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 07.03.2018 zurückgestellt 

 

In letzter Zeit haben sich vermehrt Träger nach dem SGB VIII an die CDU-Fraktion der Hansestadt Rostock gewandt. Übereinstimmend wurde von den Trägern berichtet, dass die Hansestadt Rostock nach dem jeweils eigenen Empfinden überproportional viele Schiedsstellenverfahren nach den §§ 78 ff. SGB VIII, insbesondere auch bei recht eindeutigem Sachverhalt würde.
Diesbezüglich hat sich die CDU-Fraktion auf der Grundlage des IFG M-V an das beim LAGuS M-V gewandt und um die Beantwortung mehrerer Fragen gebeten.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Gemäß der Stellungnahme des LAGuS waren 2015 insgesamt 51, 2016 insgesamt 32 sowie im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 20 Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII anhängig. Hiervon entfielen auf die Hansestadt Rostock je 35 (2015; 62,74%), 20 (2016; 62,5%) sowie 12 (1. HJ 2017; 60%) Verfahren.
    1. Aus welchem Grund ist die Hansestadt Rostock in der Zeit vom 01.01.2015 – 30.06.2017 für kalenderjährlich mehr als 60% der anhängigen Schiedsstellenverfahren im Bereich SGB VIII in M-V verantwortlich?
    2. Wie viele Verfahren wurden durch die Träger, wie viele durch die Hansestadt Rostock eröffnet? Bitte nach Kalenderjahr/Zeitraum tabellarisch auflisten.
    3. Nach welchen Kriterien leitet die Hansestadt Rostock ein Schiedsstellenverfahren im Bereich des SGB VIII ein?

Insbesondere: handelt es sich um Einzelfallentscheidungen oder gibt es entsprechende Richtlinien/Verwaltungsansweisungen/o.ä.? Falls solche existieren: wie sind diese gestaltet bzw. wie sehen diese konkret aus?
 

  1. Wer ist in der Hansestadt Rostock für die Einleitung von Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII verantwortlich: Sachbearbeiter, Amtsleiter oder Senator?

Insbesondere: wer unterzeichnet die für die Einleitung des Verfahrens notwendigen Schriftsätze?

  1. Wer bearbeitet in der Hansestadt Rostock das laufende Schiedsstellenverfahren?

Insbesondere: durch wen werden im laufenden Verfahren notwendige Schriftsätze und sonstige Erklärungen, egal ob mündlich oder in Textform/schriftlich, verfahrensverantwortlich getätigt?

  1. Durch wen werden in der Hansestadt Rostock vor der Schiedsstelle Vergleichsvorschläge akzeptiert/abschließende Anträge gestellt/das Verfahren sonstig beendet?

Insbesondere: wer letztunterzeichnet hierfür verantwortlich?

Insbesondere zur „sonstigen Beendigung“ bei Vergleichen: handelt es sich um Einzelfallentscheidungen oder gibt es entsprechende Richtlinien/Verwaltungsansweisungen/o.ä.? Falls solche existieren: wie sind diese gestaltet bzw. wie sehen diese konkret aus?

  1. Werden die Schiedsstellenverfahren durch das Rechtsamt der Hansestadt Rostock oder sonstige juristische Stellen amtsseitig begleitet?
  1. Gemäß der Stellungnahme des LAGuS hat die Hansestadt Rostock in keinem der zu 1. vorbezeichneten Verfahren, die beendet wurden, wenigstens teilweise obsiegt. Die Verfahren wurden dementsprechend entweder verloren oder „auf andere Weise“- nach ergänzender Auskunft des LAGuS im Vergleichswege- ohne Entscheidung beendet.
    1. Aus welchem Grunde führt die Hansestadt Rostock Schiedsstellenverfahren zur Schlichtung von vermeintlich streitigen Sachverhalten, die dann doch vor der Schiedsstelle im Vergleichswege beendet zugunsten der Träger beendet werden?

Insbesondere: hätten die Vergleichsvorschläge nicht gemeinsam mit den Trägern im Vorfeld zur Ersparung eines Schiedsstellenverfahrens erarbeitet werden können?

Insbesondere: bestehen seitens der Hansestadt Rostock Erfahrungswerte hinsichtlich der Entscheidung der Schiedsstelle zu vergleichbaren Sachverhalten? Falls ja: werden diese Erfahrungen genutzt, und wenn ja, wie?

Insbesondere: in wie vielen Fällen entsprachen Entscheidungen der Schiedsstelle/Vergleichsvereinbarungen den Vorstellungen des jeweiligen Trägers zum überwiegenden Teil?

Insbesondere: in wie vielen Fällen hat die Hansestadt Rostock vollständig dem Vergleichsvorschlag zugestimmt, um einen Schiedsspruch zu vermeiden?

  1. Warum hat die Hansestadt Rostock kein einziges der entschiedenen Verfahren durch Schiedsspruch gewonnen?

Insbesondere: siehe 3.: handelt es sich bei den vier Verfahren um Antragsrücknahmen, oder warum musste die Hansestadt Rostock sich an den Kosten nicht beteiligen?

  1. Ist der Hansestadt Rostock bekannt, ob Dritten (Leistungsberechtigten, Eltern, etc.) durch die eingetretenen Verfahrensverzögerungen aufgrund der Schiedsstellenverfahren ein Schaden entstanden ist? Wenn ja, welche Schäden sind entstanden? Ist ein solcher Schaden schon gegenüber der Hansestadt Rostock geltend gemacht worden?
  1. Gemäß der Stellungnahme des LAGuS musste sich die Hansestadt Rostock lediglich in vier Verfahren aus 2015 nicht an den Schiedsstellenkosten beteiligen. In allen anderen Verfahren hatte die Hansestadt Rostock sich wenigstens zu 50% an den Kosten zu beteiligen.
    1. Wie hoch sind die durch Schiedsstellenverfahren nach dem SGB VIII entstandenen und von der Hansestadt Rostock zu tragenden Kosten in den Jahren 2015, 2016 sowie 2017 bisher gewesen? Bitte einzeln und tabellarisch (reine Schiedsstellenkosten, zuzügliche Anwaltskosten, Zinsen, Personalkostenanteile, Materialkostenanteile, usw., abschließend insgesamt p.a.) aufführen.
    2. Aus welcher Haushaltsstelle werden die Schiedsstellenkosten getragen?
    3. Entspricht eine derartige Kostenhäufung nach der Auffassung der Hansestadt Rostock dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung?
    4. Bei entsprechender Beantwortung 2./c.: bestehen nach der Rechtsauffassung der Hansestadt Rostock Anhaltspunkte für eine mögliche Schadensersatzpflicht? Falls ja: wurde ein entsprechender Schadensersatz schon geleistet?

 

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07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben