Beschlussvorlage - 2017/BV/3267

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung für außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 50.000,00 EUR im Teilhaushalt 61 für die Produktsachkonten 57101.56251070/76251070 wird erteilt.

 

Die Deckung in Höhe von 50.000,00 EUR erfolgt durch Minderaufwendungen/Minder­auszahlungen bei den Produktsachkonten:

 

- 51102.56251010/76251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige
in Höhe von 35.400,00 EUR,

 

- 51103.56290010/76290010 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Dienstleistungen durch Dritte
in Höhe von 7.600,00 EURsowie

 

- 57101.52490070/72490070 Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial in Höhe von 7.000,00 EUR.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 50 Kommunalverfassung M-V;

§ 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:  --


Sachverhalt:

 

Unabweisbarkeit:

 

Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze. Um förderfähige Projekte möglichst schnell und effizient entwickeln zu können, fördert der Bund Beratungsleistungen, die die Planung und Durchführung solcher Vorhaben und die Beantragung von Fördermitteln erleichtern.

 

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen wurde am 14.07.2017 von der Hansestadt Rostock gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 10.10.2017 positiv vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Projektträger atene KOM GmbH) beschieden. Bewilligt wurde für die Hansestadt Rostock eine einmalige Zuwendung in Höhe von 50.000,00 EUR. Die Zuwendung ist zweck­gebunden. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 13.10.2017 – 12.10.2018.

 

Um die o.g. Zuwendung vom Bund in Anspruch nehmen zu können, ist die Zustimmung zur Leistung der außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 50.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2017 dringend notwendig.

 

Der Auftrag wird in 2017 ausgelöst. Die Finanzierung der Beratungsleistungen wird Ende März 2018 von der HRO im Voraus geleistet. Der Mittelabruf beim Bund erfolgt dann zeitnah in 2018.

 

Unvorhersehbarkeit:

 

Die Möglichkeit der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen für den Ausbau des Breitbandnetzes war zum Zeitpunkt der Planung für den Haushalt 2017/2018 noch nicht bekannt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Mehraufwendungen/-auszahlungen auf den Produktsachkonten 57101.56251070/ 76251070 in Höhe von 50.000,00 EUR werden durch Minderaufwendungen/-auszahlungen auf den Produktsachkonten 51102.56251010/76251010, 51103.56290010/76290010 sowie 57101.52490070/72490070 in gleicher Höhe im TH 61 gedeckt.

 

Teilhaushalt: 61 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

 

Produkt: 57101Bezeichnung: Wirtschafts- und Strukturförderung

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:- in EUR -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

56251070/Vergütungen einschließlich Reise-kosten an Sachverständige – Förderung Breitbandausbau

 

50.000,00

 

 

2018

76251070/Vergütungen einschließlich Reise-kosten an Sachverständige – Förderung Breitbandausbau

 

 

 

50.000,00

 


1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

    57101.56251070/76251070 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverstände –

    Förderung Breitbandausbau

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

     0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

50.000,00

50.000,00

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

50.000,00

 

50.000,00

 

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen

    51102.56251010/76251010 Vergütungen einschließlich Reisekosten an

    Sachverständige

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

100.000,00

100.000,00

Gesamt

=

100.000,00

100.000,00

bisher zum Soll gestellte Aufwendungen/Auszahlungen

./.

59.001,21

59.001,21

zur Verfügung stehende Minderaufwendungen/-auszahlungen

=

40.998,79

40.998,79

als Deckungsquelle eingesetzt

 

35.400,00

35.400,00

 

 

 

Begründung Minderaufwendungen/Minderauszahlungen:

 

Der Vertrag für die Machbarkeitsstudie „Maritimes Erlebniszentrum“ wurde am 20.01.2017 mit dem fwi hamburg geschlossen. Die geplante Finanzierung der Studie in Höhe von 34.629,00 EUR aus dem Konto 51102.56251010/76251010 entfiel, da sie Bestandteil des Projektes „JOHANN“ aus dem Interreg South Baltic Programm, gefördert aus Mitteln der EU, wurde.

 


3. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen

51103.56290010/76290010 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

10.000,00

10.000,00

Gesamt

=

10.000,00

10.000,00

bisher zum Soll gestellte Aufwendungen/Auszahlungen

./.

2.326,62

2.326,62

zur Verfügung stehende Minderaufwendungen/-auszahlungen

=

7.673,38

7.673,38

als Deckungsquelle eingesetzt

 

7.600,00

7.600,00

 

 

 

Begründung Minderaufwendungen/Minderauszahlungen:

 

Es werden in 2017 keine Mittel für Modellbauten benötigt.

 

 

4. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen

57101.52490070/72490070 Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informations-material

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

7.000,00

7.000,00

Gesamt

=

7.000,00

7.000,00

bisher zum Soll gestellte Aufwendungen/Auszahlungen

./.

0

0

zur Verfügung stehende Minderaufwendungen/-auszahlungen

=

7.000,00

7.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

7.000,00

7.000,00

 

 

 

 

Begründung Minderaufwendungen/Minderauszahlungen:

 

Aus Kostengründen erfolgte der Druck der Wissenschaftskonzeption über die Beschaffungs-stelle.

Der geplante Druck der Gewerbeflächenkonzeption kann erst in 2018 erfolgen, da diese erst als Entwurf vorliegt.

 


 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.12.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen