Änderungsantrag - 2017/BV/3055-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 30.01.2018

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 1 Satz 1 wird ergänzt nach Kinderbetreuung:

......Kinderbetreuung, wenn sie geeignete Maßnahmen bzw. Konzepte vorschlägt.

 

Punkt 1, Satz 2 wird ersetzt durch:

Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf Basis der zu erwartenden Zuweisung für das Jahr 2018 mit Hilfe einer Prioritätenliste der fachlich begründeten Vorschläge über Maßnahmen bzw. Konzepte zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung, die mit den Trägern und dem Jugendhilfeausschuss abgestimmt sind.

 

Punkt 2 wird ersetzt durch:

Die Mittel werden an die Träger weitergeleitet und können für Personalkosten, pädagogische Konzepte, Spiel- und pädagogisches Material oder Investitionen eingesetzt werden.

 

Punkt 3 wird ergänzt:

Die Bürgerschaft entscheidet im Januar 2018 über diese Maßnahmen.

 

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Geänderte Fassung:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

  1. Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten und jede Kindertagespflegeperson eine Zuweisung ausschließlich für die Verbesserung der Kindesbetreuung, wenn sie  geeignete Maßnahmen bzw. Konzepte vorschlägt.

Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf Basis der zu erwartenden Zuweisung für das Jahr 2018 mit Hilfe einer Prioritätenliste mit fachlich begründeten Vorschläge über Maßnahmen bzw. Konzepte zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung, die mit den Trägern und dem Jugendhilfeausschuss abgestimmt sind.

  1. Die Mittel werden an die Träger weitergeleitet und können für Personalkosten, pädagogische Konzepte, Spiel- und pädagogisches Material oder Investitionen eingesetzt werden.
  2. Die Bürgerschaft entscheidet im Januar 2018 über diese Maßnahmen.

 

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Begründung:

Die Bürgerschaft hat am 10.05.2017 beschlossen:

......Im September 2017 entscheidet die Bürgerschaft über Maßnahmen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2018. Auf Basis der zu erwartenden Zuweisung für das Jahr 2018 legt der Oberbürgermeister fachlich begründete Vorschläge mit dem entsprechenden Finanzvolumen vor. Die Vorschläge sollen mit den Trägern und dem Jugendhilfeausschuss abgestimmt sein.“

 

Der Vorschlag der Verwaltung bezieht sich erneut auf eine Verteilung nach der Anzahl der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.01.2018 und berücksichtigt nicht die Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 10.05.2017, die eine qualitative Verteilung der Mittel über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der  Kindertagesbetreuung vorgeschrieben hat.

 

 

 

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Beschlüsse

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05.12.2017 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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06.12.2017 - Bürgerschaft - vertagt

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23.01.2018 - Jugendhilfeausschuss - vertagt