Beschlussvorlage - 2017/BV/3266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Punkt 1 des Beschlusses Nr. 2017/BV/2550 wird wie folgt geändert:

Die für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 1.315.212,00 € aus dem Betreuungsgeld werden dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) zur Verfügung gestellt und eingesetzt für den Neubau des Horthauses in der Herderstraße 6.

 

 

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2017/BV/2550 der Bürgerschaft vom 10.05.2017

 

 

Begründung der Dringlichkeit für den KOE-Ausschuss:

 

Die Angelegenheit konnte dem KOE-Ausschuss zur Tagesordnungsfrist nicht vorgelegt werden, weil sich die Umstände in der KITA Korl-Beggerow-Weg kurzfristig unvorhersehbar geändert haben. Die Mittel sind bis zum 31.12.2017 zu verwenden. Damit sie nicht verfallen, ist eine Beschlussfassung für die Umsetzung der Mittelverwendung durch die Bürgerschaft noch vor dem 31.12.2017 erforderlich.

 


Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2017 zahlte die Landesregierung zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung an die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aus. Die Hansestadt Rostock erhielt per Zuweisungsvertrag vom 09.01.2017 einen Betrag in Höhe von 1.315.212,00 €. Die Mittel sind ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung zu verwenden. Wie sie konkret eingesetzt wird, obliegt den einzelnen Gebietskörperschaften. Laut Beschluss Nr. 2017/BV/2550 waren der Erwerb und die Sanierung der Kindertageseinrichtung im Korl-Beggerow-Weg vorgesehen. Nachträglich hat sich herausgestellt, dass der Sanierungsbedarf für diese Kindertageseinrichtung sehr hoch und die Sanierung in 2017 nicht mehr realisierbar ist. Die Mängel in der Kindertages­einrichtung waren so groß, dass diese ihren Betrieb einstellen musste. Die Kinder werden seit dem 30.10.2017 am Standort Schulcampus in Kassebohm betreut.

 

Die Mittel aus dem Betreuungsgeld 2017 sind vor dem 31.12.2017 zu verwenden. Vorgeschlagen wird daher, den Neubau des Horthauses Herderstraße 6 damit anteilig zu finanzieren. In diesen Hortneubau sind keine anderen Fördermittel geflossen. Durch den Hortneubau am Standort Herderstr. 6 wurden 154 Hortplätze neu geschaffen, die pädagogischen Rahmenbedingungen verbessert und damit auch die Qualität in der Hortbetreuung deutlich gesteigert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 50 – Amt für Jugend, Soziales und Asyl

Produkt: 36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII)

 

  1. Eröffnung von Verbindlichkeits-, Einzahlungs- und Auszahlungskonten für durchlaufende Gelder im Produkt 36101

 

36101.37630021Sonstige Verbindlichkeiten gg. Sonstigen – Fördermittel KOE

36101.69910051Durchlaufende Gelder – Durchreichung Fördermittel KOE

36101.79910051Durchlaufende Gelder – Durchreichung Fördermittel KOE

 

  1. Umbuchung Erträge per SK 00 36101.41442010 an 36101.37630021

Umbuchung Einzahlungen per SK 48 36101.69910051 an 36101.61442010

 

  1. Weiterleitung der Mittel an den KOE per ER 00 36101.37630021

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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22.11.2017 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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05.12.2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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06.12.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen