Änderungsantrag - 2017/BV/2532-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In Punkt 4 „Ziele des Mobilitätsplans Zukunft und Geltungsdauer“ (ab S. 12 des Abschluss-berichtes) sind neben der verkehrspolitischen Zielsetzung zur Beeinflussung des Modal Splits zu Gunsten des Umweltverbundes die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit, Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs und Mobilitätsansprüche aller Nutzergruppen als wichtige Ziele zu definieren und festzuschreiben.

 

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Sachverhalt:

Der Mobilitätsplan Zukunft muss die Mobilitätsansprüche aller Nutzergruppen restriktionsfrei berücksichtigen. Dies betrifft sowohl die unterschiedlichen Ansprüche der Bevölkerung als auch von Pendlern, Besuchern und wirtschaftsrelevanten Verkehren.

 

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Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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29.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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30.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss

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30.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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05.12.2017 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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06.12.2017 - Bürgerschaft - abgelehnt