Änderungsantrag - 2017/BV/3227-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Entscheidung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Bewerbung der Hansestadt Rostock um die Austragung der Bundesgartenschau im Jahre 2025 zur Erstellung einer vorbereitenden Machbarkeitsstudie und zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.11.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.11.2017
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Sachverhalt:
Nach § 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist die Bürgerschaft für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Wichtig sind alle Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung oder ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt sind. Die Entscheidungen über die Machbarkeitsstudie und die Erstellung der Bewerbungsunterlagen für eine Bundesgartenschau sind von grundsätzlicher Art und müssen durch die Bürgerschaft getroffen werden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock muss neben der Entscheidung im Grundsatz,
ob eine Bewerbung für eine Bundesgartenschau als machbar und sinnvoll angesehen wird, auch über das das „Wie“ der Bewerbung befinden. Die Bewerbungsunterlagen schaffen bereits einen verbindlichen Rahmen für alle weiteren planerischen Tätigkeiten der Stadt.