Änderungsantrag - 2017/BV/3227-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlusstext wird am Ende um folgenden Satz ergänzt:

 

„Machbarkeitsstudie und Bewerbungsunterlagen sind der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist die Bürgerschaft für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Wichtig sind alle Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung oder ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt sind. Die Entscheidungen über die Machbarkeitsstudie und die Erstellung der Bewerbungsunterlagen für eine Bundesgarten­schau sind von grundsätzlicher Art und müssen durch die Bürgerschaft getroffen werden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock muss neben der Entscheidung im Grundsatz,
ob eine Bewerbung für eine Bundesgartenschau als machbar und sinnvoll angesehen wird, auch über das das „Wie“ der Bewerbung befinden. Die Bewerbungsunterlagen schaffen bereits einen verbindlichen Rahmen für alle weiteren planerischen Tätigkeiten der Stadt.

 

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gez. Uwe Flachsmeyer

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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21.11.2017 - Hauptausschuss - zurückgezogen