Änderungsantrag - 2017/BV/3227-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlusstext wird ergänzt:

 

Die Machbarkeitsstudie und die Bewerbungsunterlagen sind für eine eventuell mögliche Bewerbung zur Durchführung einer Bundesgartenschau frühstens im Jahr 2025 vorzubereiten.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist zu prüfen und darzustellen, welche Vor- und Nachteile eine Bewerbung für die Bundesgartenschau 2025, 2029 oder später mit sich bringt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit der außerplanmäßigen Bewilligung von 250.000 Euro sollen eine Machbarkeitsstudie und Bewerbungsunterlagen für die Durchführung einer Bundesgartenschau im Jahr 2025 (siehe Sachverhalt der Beschlussvorlage) erstellt werden. Der Änderungsantrag schlägt vor, im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch eine Bewerbung für 2029 oder später zu prüfen, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung, ein tragfähiges Finanzierungskonzept und eine angemessene Beteiligung von Gremien und Einwohnerinnen und Einwohnern zu gewährleisten.

 

Die Bundesgartenschau 2027 ist bereits an die Metropolregion Ruhr vergeben, daher bietet sich eine Bewerbung für die BUGA 2029 oder später an.

 

Unbestritten könnte die Durchführung einer BUGA  im Herzen der Stadt positiv für die Entwicklung Rostock sein, deshalb sollen Unterlagen erstellt werden, die es der Bürgerschaft ermöglichen, in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine BUGA durchgeführt werden soll (Machbarkeitsstudie) und wenn ja, wie sie durchgeführt werden soll (Bewerbungsunter­lagen).

 

Die Durchführung einer Bundesgartenschau in Rostock hätte große Auswirkungen auf die weitere Stadtentwicklung innerhalb der gesamten Stadt. Eine solche Schau ist bekanntermaßen mit zahlreichen großen Infrastrukturmaßnahmen und damit hohen Investitionskosten verbunden. Eine sinnvolle Auswahl und Abwägung der Investitions­vorhaben sowie die Akzeptanz bei den Einwohnerinnen und Einwohner ist untrennbar mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung von Anfang an verbunden. Diese Prozesse benötigen Zeit, die bei einer raschen Bewerbung für 2025 ggf. nicht ausreichend zur Verfügung steht.

 

Weiterhin wäre auch bei einem eventuellen Zuschlag für die Durchführung einer BUGA in Rostock 2025 nur sehr wenig Zeit für Wettbewerb, Planung der Einzelmaßnahmen und Umsetzung. Die Hansestadt Rostock verfolgt zahlreiche andere Projekte, angefangen von der Erstellung von B-Plänen als Voraussetzung für die Verbesserung der Wohnraumsituation bis zu notwendigen Investitionen in Schule, Kita, Theater, Feuerwehr, Verkehrsinfrastruktur oder die Entwicklung des Rathauskomplexes. Die personellen Ressourcen in der Stadtverwaltung für die zusätzliche Planung und Umsetzung einer BUGA in einem engen Zeitkorridor stehen nach den Maßnahmen zur Haushaltssicherung in den vorangegangenen Jahren und einer wachsenden Bevölkerung verbunden mit mehr Aufgaben so nicht mehr zur Verfügung. So hat die Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock allein zwischen Mitte 2001 im Vergleich zum Januar 2011 den Personalbestand um 501 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert.

 

Es steht bei einer BUGA 2025 auch zu befürchten, dass es durch die Konzentration der Investitionsmaßnahmen auf wenige Jahre zu merklichen Baukostensteigerungen kommt,
da die Angebote von Baufirmen bei Ausschreibungen schon jetzt begrenzt sind und die preislichen Vorstellungen der Stadt übersteigen.

Eine spätere Durchführung könnte erhebliche weitere Vorteile bringen:

- mehr Zeit zur Entwicklung eines sinnvollen Konzepts für die Nachnutzung

  und für die Abstimmung der BUGA-Planung auf die Nachnutzung

-  mehr Zeit zur Einwerbung von Fördermitteln und Sponsoren

- kostengünstigere Umsetzung, wenn Pflanzen früher gepflanzt werden können und
  sich die Firmen bei der Bauausführung nicht gegenseitig behindern.

 

Insgesamt kann ein Projekt BUGA durch ausreichend Zeit für Vorbereitung, Planung und Umsetzung mit umfassender Einbeziehung der Bevölkerung Rostocks nur gewinnen.

 

 

 

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gez. Uwe Flachsmeyer

Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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21.11.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen