Beschlussvorlage - 2017/BV/3233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 in dem Produktkonto 54805 52336020/72336020 in Höhe von 992.000 EUR netto wird erteilt.

 

Die Deckung in Höhe von 992.000 EUR netto erfolgt aus Mehrerträgen, -einzahlungen des Produktes 61101 Steuern, Konto 40131000/60131000 – Gewerbesteuer nach Ertrag im Teilhaushalt 90, Zentrale Finanzdienstleistungen.

 

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Beschlussvorschriften: § 54 I Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

Für Mai 2018 ist die Baggerung des Fahrwassers im Stadthafen durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Stralsund als zuständiger Träger geplant. Das Ziel ist die Vertiefung der zuletzt 1990 gebaggerten und mittlerweile versandeten Fahrrinne. Der maximal zulässige Tiefgang beträgt derzeit im Bereich zwischen Tonne „58“ und „62“ nur 4,80 m (Bekanntmachung für Seefahrer (T)109/2015, WSV). Der Zugang für Schiffe mit einem größeren Tiefgang, wie dem Eisbrecher „Stettin“ ist nicht mehr gewährleistet. Durch die geplante Baggerung werden der Anlauf von größeren, insbesondere gewerblich genutzten Schiffen wie kleineren Kreuzfahrern und Segelschiffen und die Durchführung von maritimen Großveranstaltungen im Stadthafen gesichert. Die Maßnahme soll bis zum 38. Internationalen Hansetag im Juni 2018 als Veranstaltungsteil der 800-Jahr-Feier der Hansestadt Rostock (HRO) vollendet sein.

Für die Wiederherstellung der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraße für die vorgenannten Wasserfahrzeuge erfolgten im Rahmen von Voruntersuchungen durch das WSA Probenahmen an verschiedenen Standorten in der Unterwarnow.


Die Konzentration von Schwermetallen und organischen Schadstoffen im Baggergut entspricht zum Teil der Einbauklasse Z2 gemäß LAGA M20, 2004 und somit nicht der für die Industrielle Absetz und Aufbereitungsanlage für an Land unterzubringendes Nassbaggergut (IAA) üblichen Zusammensetzung (Überschreitung der Annahmekriterien der IAA von LAGA Z0). Dessen ungeachtet handelt es sich um nicht gefährlichen Abfall. Der Einbau von Bodenmaterial/Baggergut im Bereich Z2 ist mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen möglich. Um eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit (§§ 47 und 48 WHG) auszuschließen, muss das Baggergut getrennt in einen eigens gedichteten Bereich der IAA eingespült werden. Dieser soll mit den beantragten Mitteln für diese spezielle Maßnahme hergerichtet werden. Die Planung beinhaltet u.a. die Abdichtung zum Untergrund und die Unterteilung des Polders mit Hilfe eines Trenndammes. Die IAA ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundes-Imissionsschutzgesetz. Eine Änderung des Betriebes oder der Beschaffenheit muss der Genehmigungsbehörde vorab angezeigt werden.

 

Ursprünglich wurde die Maßnahme in der Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt.

Die Arbeiten zur Herrichtung des Polders für die Aufnahme des Materials befinden sich in der Genehmigungsplanung. Um den Beginn der Baggerung im Stadthafen durch das WSA Stralsund im Mai 2018 nicht zu gefährden, müssen die Baumaßnahmen am Spülfeld Schnatermann bis Ende April 2018 abgeschlossen sein. Deshalb muss die Ausschreibung noch 2017 erfolgen. In der Folge sind die finanziellen Mittel überplanmäßig in den Haushalt 2017 einzuordnen.

Fortsetzung

Ergänzungs-blatt

Nr. 1-2

Da die Gesamtmaßnahme im wirtschaftlichen und touristischen Interesse der HRO steht, soll die Unterbringung des anfallenden Baggergutes dieser Maßnahme auf dem Spülfeld Schnatermann erfolgen. Die Kosten für die Herrichtung des Spülfeldes trägt die Hansestadt. Das WSA zahlt die anfallende Einspülgebühr von 11,44 €/m³ lt. Nutzungsvereinbarung.

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

83

Hafen- und Seemannsamt

Produkt

54805

Spülfeldbewirtschaftung BgA

 

 

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

 

52336020

Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsanlagen – Spülfelder

Finanzhaushalt

72336020

 

 

 

1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

548.200,00

557.769,37

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

 

 

 

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto                                                 

             +

992.000,00

992.000,00

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen netto

=

1.540.200,00

1.549.769,37

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

 

Unabweisbar:

Um eine fristgerechte Umsetzung bis zum April 2018 absichern zu können, ist eine Ausschreibung der Maßnahme und Einordnung der finanziellen Mittel noch im Haushaltsjahr 2017 erforderlich.  

 

Unvorhersehbar:

Die Baumaßnahme soll nach Erhalt der Genehmigung und Fertigstellung der Ausführungsunterlagen im Dezember noch in 2017 ausgeschrieben werden, um die Einhaltung der Vergabefristen gewährleisten zu können und bei der Auswahl der zu beauftragenden Firma größtmögliche Sorgfalt in Bezug auf Eignung und Kosten walten zu lassen.

2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

90

Zentrale Finanzdienstleistungen

Produkt

61101

Steuern

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

61101.40131000

Gewerbesteuer nach Ertrag

Finanzhaushalt

61101.60131000

Gewerbesteuer laufendes Jahr

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

97.190.000,00

93.445.200,00

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

125.163.642,34

98.799.206,06

Mehrerträge, -einzahlungen

=

27.973.642,34

5.354.006,06

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0

0

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

27.973.642,34

5.354.006,06

als Deckungsquelle eingesetzt

 

992.000,00

992.000,00

 

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Aufgrund der weiterhin guten wirtschaftlichen Entwicklung in M-V und infolge von hohen Einmaleffekten werden die Erträge aus der Gewerbesteuer zum gegenwärtigen Veranlagungsstand mit 25,8 Mio. EUR höher als im Planansatz ausgewiesen, prognostiziert.

Die Mehrerträge/Mehreinzahlungen aus Gewerbesteuereinzahlungen werden voraussichtlich 25,6 Mio. EUR betragen.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 83

 

Produkt: 54805Bezeichnung: Spülfeldbewirtschaftung BgA

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: keineBezeichnung:

 

 

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

52336020 / 72336020 Unterhaltung und Bewirtschaftung der Abfallbeseitigungsan-lagen - Spülfelder

 

1.540.200,00

 

1.549.769,37

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:    keiner

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.12.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen