Änderungsantrag - 2017/BV/3096-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In der Anlage 2 „Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W.123 “ ist im Punkt 6.2 nach Satz1 zu ergänzen:

 

„In den Erschließungsvertrag ist die Herstellung einer Wasserfontäne im zentralen Platzraum festzuschreiben.“

 

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Sachverhalt:

 

Mit dem B-Plan „Marinegelände“ wurde durch die WIRO mit einem lukrativen Wohngebiet an der Warnow mit Grachten, Wasserlauf und zentralen Platz mit Wasserbecken geworben. Aus Ersparnisgründen wurde auch ein Radweg trotz starker Frequentierung  nicht realisiert. Durch mehrere B-Planänderungen  wurden nach und nach die Bebauung verdichtet, der Wasserlauf gestrichen und jetzt der Bau des Wasserbeckens abgelehnt. Der Ortsbeirat beanstandet die Umgangsweise mit Bürgern, die auf Grund  dieser Versprechungen dort hingelockt wurden, teure Grundstücke erworben   haben und jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen.  Selbst eine kleinere wasserführende Anlage wie z. B. Fontänen oder Springbrunnen soll verhindert werden.

Der Ortsbeirat erwartet, dass die Zusage der WIRO, die bei einer Vorstellung der Pläne vor zwei Jahren  im Ortsbeirat Fontänen oder eine ähnliche Wasseranlage  als Minimalvariante enthalten haben, umgesetzt wird.

 

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Beschlüsse

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01.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen