Stellungnahme - 2017/AN/3197-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zuständig für die Asylpolitik und das Asylrecht ist der Bund.

 

Die Ablehnung des Antrages wird darüber hinaus auch aus inhaltlichen Überlegungen heraus empfohlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

-

 

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Beschlüsse

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08.11.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben