Beschlussvorlage - 2017/BV/3193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt das Angebot an Studierende, die in der Hansestadt Rostock erstmalig ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen, für die Jahre 2018 und 2019 zu verlängern.

 

  1. Die Bürgerschaft fasst einen Beschluss über die mögliche Erweiterung dieses Angebots auch für Auszubildende.

 

Das Angebot besteht aus einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 150 EUR und soll ab dem 01.01.2018 an Studierende und Auszubildende gleichermaßen ausgezahlt werden.

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009

-Nr. 2009/BV/0769 vom 27.01.2010

-Nr. 2011/BV/2713 vom 07.12.2011

-Nr. 2013/BV/5139 vom 22.11.2013

-Nr. 2014/BV/0484 vom 08.12.2014

-Nr. 2015/BV/1229 vom 02.12.2015

-Nr. 2017/AN/2880 vom 26.07.2017

 

 

Beschlussvorschriften:

 

§ 38 Abs. 3 KV M-V

 

 

 

 

Begründung

 

zu 1.

 

Das Begrüßungsgeld für Studierende hat sich bewährt. Die Anmeldung der Studierenden ist seit der Erhöhung auf 150 EUR ab 01.10.2015 gestiegen.
 

Zeitraum

Anzahl der Studierenden, die sich mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung angemeldet haben

2014

1786

2015

1942

2016

2186

2017 (Stand 16.10.17)

1084

 

 

Die bisherigen Haushaltsansätze für das Studentenbegrüßungsgeld betragen im Stadtamt für die Jahre 2018 bis 2019 jährlich 360.000 EUR.

Es ist davon auszugehen, dass die geplanten Mittel für die bisherige Zielgruppe der Studierenden verbraucht werden.

 

Die Hansestadt Rostock ist an der Anmeldung der Studierenden nach den

melderechtlichen Vorschriften interessiert, denn jeder Studierende der seine Haupt- bzw. alleinige Wohnung in der Hansestadt Rostock anmeldet erhöht die Finanzzuweisung des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach FAG M-V.

Jeder Ausgabe des Begrüßungsgeldes in Höhe von 150,00 EUR steht eine Einnahme von derzeit 595,60 EUR aus dem Finanzausgleichsgesetz M-V (FAG M-V) zu Buche.

 

Die Zielvereinbarung zwischen dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Rostock, dem Rektor der Universität Rostock und der Hansestadt Rostock für die Auszahlung des Begrüßungsgeldes an Studierende läuft zum 31.12.2017 aus.

 

Eine neue Zielvereinbarung ist nicht mehr vorgesehen, da die Zusammenarbeit so optimiert wurde, dass für die Auszahlung des Begrüßungsgeldes keine Zielvereinbarung notwendig ist. Die Auszahlungsmodalitäten des Begrüßungsgeldes werden zukünftig durch einen verwaltungsinternen Arbeitshinweis über die Gewährung einer Zuwendung für Auszubildende und Studierende geregelt.

 

zu 2.

 

Mit der Informationsvorlage 2017/IV/2961vom 11.10.2017 wurden der Bürgerschaft die möglichen Mehrausgaben und Mindereinnahmen bei der Einführung des Begrüßungsgeldes für Auszubildende dargestellt.

 

Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes an Auszubildende ist mit der Auszahlung des Begrüßungsgeldes an Studierende nicht vergleichbar. Während das Begrüßungsgeld an Studierende Vorteile für alle Beteiligten bringt, sind die Folgen des Begrüßungsgeldes an Auszubildende viel komplexer. Neben den Einnahmen aus dem FAG können zusätzliche Ausgaben und Einnahmeverluste entstehen, die den Haushalt der Hansestadt Rostock belasten.

 

In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 ist der Einnahmeverlust besonders hoch, da die Schlüssel- und Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleich (FAG) erst zwei Jahre später wirksam werden.

 

Bei einer angenommen Zahl von 300 Auszubildenden, die das Begrüßungsgeld erhalten könnten, wird unter Einbeziehung des Schullastenausgleichs von folgenden Einnahmeverlusten/-zugewinn ausgegangen.

 

 

Jahr

Auszahlung der HRO an Azubi

erhöhte

Zuweisung

FAG

Einnahmeverlust aus dem Schullastenausgleich

Einnahmeverlust (-)

Einnahmezugewinn (+)

der HRO

2018

45.000,00 €

0,00 €

- 102.970,56 €

- 102.970,56 €

2019

45.000,00 €

0,00 €

- 102.970,56 €

- 102.970,56 €

2020

45.000,00 €

178.680,00 €

- 102.970,56 €

+ 75.709,44 €

2021

45.000,00 €

178.680,00 €

- 102.970,56 €

+ 75.709,44 €

 

Eventuelle Mehr- oder Minderausgaben bei Leistungsbezug nach SGB II können nicht dargestellt werden, da belastbare Zahlen noch nicht vorliegen.

 

Das Begrüßungsgeld für Auszubildende ist nicht nur nach den finanziellen Aspekten zu beurteilen. Das Begrüßungsgeld würde auch positive Signale senden.

Neben einem allgemeinen „Willkommen“ zeigt es die Wertschätzung der beruflichen Bildung und stellt diese mit der akademischen Bildung auf eine Stufe.

Mit Blick auf den demografischen Wandel ist der Zuzug junger Menschen auch förderlich, denn er kann einen positiven Einfluss auf die Zusammensetzung der Bevölkerung in der Hansestadt Rostock haben.

 

Die Ausbildungszeit ist zwar auf wenige Jahre begrenzt, aber vielleicht wird auch danach die Hansestadt Rostock Lebensmittelpunkt für viele junge Menschen bleiben.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

Kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

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Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.12.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen