Beschlussvorlage - 2017/BV/3167

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Verhandlungen mit der aus den Wohnungsgenossenschaften Marienehe e.G., Baugenossenschaft Neptun e.G., Rostock-Süd e.G., Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft e.G. und Schifffahrt-Hafen Rostock e.G. bestehenden Arbeitsgemeinschaft sowohl zur zügigen Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr.09.W.192 „ Wohn- und Sondergebiet am Südring“ mit dem Ziel in kürzester Zeit Wohnraum zu errichten, zu führen, als auch zum Ankauf der dafür benötigten Flächen durch die Wohnungsunternehmen auf Ausschreibung zu verzichten.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

Der Rostocker Wohnungsmarkt gehört zu den angespanntesten der neuen Bundesländer. Der Handlungsdruck ist akut und betrifft sämtliche Wohnformen.

 

Rostock droht der Anschlussverlust im Wettbewerb der Städte um Arbeitskräfte und Lebensqualität.

 

 

Insbesondere beim Mietmarkt für Wohnungen im Innenstadtbereich übertrifft die Nachfrage bei weitem das Angebot.

 

Die Fläche des B-Plans Nr. 09.W.192, Wohn- und Sondergebiet am Südring gehört zu den letzten großen Baugebieten im Innenstadtbereich.

 

Hier gilt es, in kürzester Zeit eine städtebauliche Idee umzusetzen, die nach modernsten Maßstäben ein gemischtes Innenstadtviertel vorsieht.

 

Gleichzeitig gilt es, die Balance zwischen zu erzielenden Haushaltseinnahmen, architektonischer Gestaltung, sozialer Durchmischung und Rentabilität zu halten.

 

Der Bereich des B-Plans Wohn- und Sondergebiet am Südring ist durch eine schwierige Hydrologie gekennzeichnet, was Investitionen an diesem Standort erheblich erschwert.

Die  Ausdehnung des Stadtkörpers ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll,  sodass auch bei erhöhtem Aufwand  die Aufgabe einer innerstädtischen Bebauung vorgenommen werden sollte.

 

Die bevorstehende Aufgabe kann aller Voraussicht nicht durch Unternehmen mit vordergründigen Rentabilitätszielen erfüllt werden, insbesondere unter dem Duktus des enormen Zeitdrucks und der gewollten sozialen Vielfalt.

 

Aus diesem Grunde erscheint eine Arbeitsgemeinschaft aus Rostocker Wohnungsgenossenschaften die besten Chancen zu bieten, ein Wohnviertel das die sozialen, ökologischen, ökonomischen, gestalterischen und zeitlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Auch die Kontrolle und insbesondere der Einfluss durch bürgerschaftliche Gremien im Entstehungsprozess sind durch diese unmittelbare Vorgehensweise mit ortsansässigen Unternehmen gewährleistet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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08.11.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Verhandlungen mit der aus den Wohnungsgenossenschaften Marienehe e.G., Baugenossenschaft Neptun e.G., Rostock-Süd e.G., Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft e.G. und Schifffahrt-Hafen Rostock e.G. bestehenden Arbeitsgemeinschaft sowohl zur zügigen Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 „ Wohn- und Sondergebiet am Südring“ mit dem Ziel, in kürzester Zeit Wohnraum zu errichten, zu führen, als auch zum Ankauf der dafür benötigten Flächen durch die Wohnungs­unternehmen auf Ausschreibung zu verzichten.

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/3167:

 

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Verhandlungen mit der aus den Wohnungsgenossenschaften Marienehe e.G., Baugenossenschaft Neptun e.G., Rostock-Süd e.G., Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft e.G. und Schifffahrt-Hafen Rostock e.G. bestehenden Arbeitsgemeinschaft sowohl zur zügigen Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 „ Wohn- und Sondergebiet am Südring“ mit dem Ziel, in kürzester Zeit Wohnraum zu errichten, zu führen, als auch zum Ankauf der dafür benötigten Flächen durch die Wohnungs­unternehmen auf Ausschreibung zu verzichten.

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerschaft von den Vorhabenträgern über die notwendige Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes hinaus über wesentliche Verfahrensschritte informiert wird.

 

Verhandlungsgegenstand soll auch das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sein.
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag, der der Beschlussvorlage angefügt ist, am Ende der angestrebten Verhandlungen als eigenständige Beschlussvorlage der Bürgerschaft zur Abstimmung vorzulegen.

 

 

Anlage:

 

Entwurf Städtebaulicher Rahmenvertrag  →

Endfassung soll der Bürgerschaft
als eigenständige Beschlussvorlage
zur Abstimmung vorgelegt werden

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt