Beschlussvorlage - 2017/BV/3155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag auf Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens unter der Wertgrenze von 410 EUR in Höhe von 246.299,37 EUR Maßnahme-Nummer: 1011401201700113 Pos. Nr. 02 Mobiliar und Ausstattung nach Sanierung Haus des Bauens und der Umwelt wird zugestimmt.

Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in Höhe von 246.299,37 EUR in den Maßnahmen - siehe Anlage.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 Abs. 4 Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

Im Haushaltplan 2017 wurde durch die Ämter im Haus des Bauens und der Umwelt die Ausstattung von Büroarbeitsplätzen nach Bezug der sanierten Räume geplant. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine Bauablaufplanung für das Haus vom Kommunalen Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung und –entwicklung (KOE) vor, so dass noch nicht klar war, welche Ämter in der ersten Phase der Sanierung zurück in die fertig gestellten Räume ziehen.

 

Insgesamt stehen im Haushaltsjahr 2017 in den Teilhaushalten 60 (Bauamt), 62 (Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt), 66 (Amt für Verkehrsanlagen) und 73 (Amt für Umweltschutz) 246.299,37 EUR zur Verfügung.

Im Jahr 2017 wird die Maßnahme gemäß der letzten abgestimmten Version zur Belegungsoptimierung folgende Bereiche im Haus des Bauens und der Umwelt umfassen:

 

1. S4 / 02* > 10 Büroarbeitsplätze (inbegriffen sind hier der Senator, die Klimaschutzleitstelle
                    und der Mobilitätskoordinator)

*Senator für Bau und Umwelt/ Vorzimmer Senatoren

 

2. OE 60 > ca. 60 Büroarbeitsplätze

 

3. OE 66 > 8 Büroarbeitsplätze

 

4. 2 Ausbildungsarbeitsplätze

 

Der erste Bauabschnitt wird voraussichtlich im Februar 2018 beendet sein. Damit müssen im Jahr 2018 voraussichtlich 80 Büroarbeitsplätze neu ausgestattet werden. Mit den Konditionen aus dem Möbelrahmenvertrag ergeben sich demnach ca. 1.500 EURO Kosten je Büroarbeitsplatz (ohne zusätzlichen Aktenschrank) und Einbauschränke im Wert von ca. 45.000 EURO. Damit werden die Kosten für die 80 Büroarbeitsplätze auf 165.000 EURO (inklusive Bürodrehstühle) für das Jahr 2017 geschätzt.

 

Die insgesamt im Haushalt 2017 zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind demnach für die Ausstattung der zuerst betroffenen Ämter ausreichend. Die in 2017 nicht kassenwirksam werdenden Mittel werden als  Haushaltsausgaberest in das Folgejahr übertragen.

 

Um eine reibungslose Möblierung der sanierten Räume und damit einen reibungslosen Rückzug zu garantieren, ist es erforderlich, die finanziellen Mittel für das benötigte Mobiliar in eine zentrale Maßnahme „Mobiliar und Ausstattung nach Sanierung Haus des Bauens und der Umwelt“ zusammen zu fassen. Die Ausstattung kann dann je nach Bedarf erfolgen. Nur so kann eine optimale Umsetzung der Sanierungsmaßnahme im Haus des Bauens und der Umwelt gewährleistet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrauszahlungen in Höhe von 246.299,37 EUR in der Maßnahme 1011401201700113 Pos. Nr. 02 - Mobiliar und Ausstattung nach Sanierung Haus des Bauens und der Umwelt

Minderauszahlungen in Höhe von 246.299,37 EUR in den Maßnahmen - siehe Anlage

 

Bezug zum aktuell beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.11.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.11.2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen