Beschlussvorlage - 2017/BV/3145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt dem Entwurf der Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Rostock zu.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:  2015/BV/0959 vom 09.09.2015

 

Sachverhalt:

 

Bereits im August 2013 stellte die Hansestadt Rostock die erforderlichen Anträge zur Unterstützung der eigenen Maßnahmen für das Erreichen des Haushaltsausgleiches nach § 22 Abs. 5 ff. FAG M-V auf der Grundlage der Verordnung zum Haushaltskonsolidierungsfonds M-V (KHKFondsVO).

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beauftragte den Oberbürgermeister mit Beschluss 2015/BV/0959 vom 09.09.2015 eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu verhandeln.

Die Hansestadt Rostock wollte sich auf der Grundlage des derzeit gültigen Haushaltssicherungskonzeptes verpflichten, durch geeignete Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in den Jahren 2015 bis 2018 mindestens 40 Mio. EUR zu erwirtschaften und den gesetzlichen Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt bis zum Jahre 2025 konsequent zu verfolgen.

 

Die Verhandlungen zur Haushaltskonsolidierungsvereinbarung mit der Kommunalabteilung im Ministerium für Inneres und Europa gestalteten sich in den Vorjahren sehr zäh, da durch die Rechtsaufsichtsbehörde das Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2030 mit Erlass zur Haushaltssatzung 2015/2016 zurückgestellt wurde. Erst mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 und der Akzeptanz des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes 2017 - 2021 (2016/BV/2258 vom 01.03.2017) wurde der Hansestadt Rostock die Wiederaufnahme der Verhandlungen für den Spätsommer avisiert.

 

Ab dem 19.09.2017 bis zum 17.11.2017 wurde mit dem Ministerium für Inneres und Europa die beigefügte Konsolidierungsvereinbarung verhandelt. Diese sieht vor, dass die Hansestadt Rostock bis zum Ende 2019 (einschließlich Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen) den negativen Finanzierungssaldo vollständig abbaut. Dieses Ziel entspricht dem gültigen Haushaltssicherungskonzept. Der Entwurf der Konsolidierungsvereinbarung enthält keine negativen Regelungen für die Hansestadt Rostock.

 

Danach erhält die Hansestadt Rostock nach der beigefügten Konsolidierungsvereinbarung insgesamt rd. 17 Mio. EUR, davon für die abgebauten negativen Finanzierungssalden in den Jahren 2015/2016 4,8 Mio. EUR. Im Haushaltsjahr 2018 wird ein Teilbetrag von 8,9 Mio. EUR für die Teilziele der Jahre 2017 bis 2019 an die Hansestadt Rostock als Abschlagszahlung vorgesehen.

In 2019 und 2020 werden der Hansestadt Rostock die restlichen Beträge aus der Konsolidierungshilfe in Höhe von rund 3,3 Mio. EUR zufließen, soweit die Konsolidierung­ziele der Hansestadt Rostock umgesetzt werden. Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass dieses nicht gelingt.

Daneben werden in 2018 weitere Zahlungen in Höhe von vorauss. 5,9 Mio. EUR aus der Änderung des FAG M-V aufgrund der vorgesehenen Einrichtung eines Entschuldungsfonds nach § 22a FAG M-V in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einzahlungen und Erträge in Höhe von insgesamt (vorl.) 16.960.105,68 EUR (unter Vorbehalt Beschlussfassung § 22 a FAG M-V 2018 22.860.105,68 EUR) in den Jahren 2017 bis 2020

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: Maßnahme Nr. 2017/2.03

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.12.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen