Beschlussvorlage - 2017/BV/3139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

ZURÜCKGEZOGEN  AM  01.11.2017
 

Die Bürgerschaft beschließt vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Prüfung zur Einhaltung des Kommunalrechts § 68 und ff.:

  1. die Gründung der Rostock Regatta gGmbH zum 01.01.2018
  2. den Gesellschaftsvertrag (Anlage 3)
  3. den Wirtschaftsplan (Anlage 5)
  4. die Eröffnungsbilanz (Anlage 4)
  5. die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern im Ehrenamt geführt,
  6. im städtischen Haushalt findet ein jährlicher Zuschuss in Höhe von max. 150,0 TEUR Berücksichtigung, sowie eine Stammeinlage von 45,0 TEUR
  7. die GmbH wird durch den anliegenden Betrauungsakt mit der Durchführung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse beauftragt (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 in Verbindung mit § 43 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 68 und ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss Nr. 2016/AN/2017 vom 08.06.2016

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat mit Beschluss Nr. 2016/AN/2017 vom 08.06.2016 den Oberbürgermeister beauftragt, zur Organisation und Durchführung der „Warnemünder Woche“ geeignete professionelle Unterstützung zu prüfen. Bei dieser Prüfung sollen insbesondere die Unterstützung durch bereits etablierte städtische Gesellschaften und/oder Organisationen sowie die Neugründung einer eigenständigen Organisation/Gesellschaft evaluiert werden.

 

In der präferierten Organisationsform sollen sämtliche Aktivitäten und Kompetenzen der internationalen Großveranstaltung „Warnemünder Woche“ gebündelt werden.

 

Der Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde trägt die gebündelte Verantwortung der Koordination und Vermarktung der Gesamtveranstaltung mit Landprogramm, deren Einzelbestandteile von den verschiedenen Veranstaltern eigenständig und in eigener Verantwortung umgesetzt werden.

 

Die Hansestadt Rostock will das Engagement für die WARNEMÜNDER WOCHE verstärken, um das Fortbestehen der Segelregatten als Kern der WARNEMÜNDER WOCHE sicherzustellen und damit den Segelsport zu fördern.

Daher fokussierte sich die Untersuchung ausschließlich auf die Optimierung der Strukturen im Regattabereich. Darauf aufbauend hat die Verwaltung gemeinsam mit den ehrenamtlichen Akteuren der „Warnemünde Woche“ generell die unterschiedlichsten Szenarien zukünftiger Strukturen zur Erhöhung der Professionalität bei der Organisation und Durchführung von Wassersportveranstaltungen untersucht.

 

In dieser erweiterten Prüfung wurden nachfolgende Organisationsformen kommunalrechtlich, gesellschaftsrechtlich, beihilferechtlich und steuerrechtlich einer Prüfung unterzogen:

 

1)gGmbH als 100%ige Tochter der Hansestadt Rostock

 

2)gGmbH mit Mehrheitsgesellschafterin Hansestadt Rostock

 

3)gGmbH ohne kommunale Beteiligung, (Anschubfinanzierung und jährliche Unterstützung durch die Hansestadt wäre notwendig).

 

Im Ergebnis favorisiert die Verwaltung die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft als 100 %ige Beteiligungsgesellschaft der Hansestadt Rostock.

 

Begründung:

Der Segelsport hat für die Hansestadt Rostock eine große Bedeutung. Aufgrund des ausge-zeichneten Segelreviers hat sich ein starkes sportliches Engagement entfaltet, welches mit hochkarätigen Regatten für überregionale Bekanntheit der Hansestadt und des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern sorgt.

 

Die überregionalen Segelregatten werden derzeit ausschließlich im Rahmen des Ehrenamtes in den Vereinen organisiert, verbunden mit einer stetig wachsenden organisatorischen und finanziellen Verantwortung, die einem Ausbau der Regatten entgegensteht.

 

Die Tourismuskonzeption 2022 empfiehlt die Etablierung Rostocks als das maritime Zentrum in Mecklenburg-Vorpommern. Auf die Erfolge der vergangenen Jahre aufbauend können hochkarätige Segelregatten im Segelrevier Rostock noch mehr Besucher anziehen und damit wirtschaftliches Wachstum freisetzen. Dafür ist eine Stärkung der bisherigen Struktur notwendig, neben dem Imagegewinn generieren die Segelsportveranstaltungen direkte und indirekte Einnahmen für die Hansestadt. Durch Zuwächse von Besuchern zu Segelwettkämpfen während der gesamten Saison ergibt sich ein potentieller zusätzlicher touristischer Bruttoumsatz in Höhe von ca. 19,0 Mio. EUR und geschätzten zusätzlichen Steuereinnahmen von ca. 2,0 Mio. EUR.

 

Hauptamtliche Organisationsstrukturen sollen zur Unterstützung des Ehrenamtes für den Erhalt und den kontinuierlichen Ausbau von hochkarätigen Segelregatten, Deutsche Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und weitere Wassersport-Wettkämpfen sorgen.

 

 

 

 

Das als Anlage beigefügte Konzept sieht die Gründung einer 100%igen städtischen Gesellschaft vor. Diese Struktur gewährleistet den uneingeschränkten Einfluss der Hansestadt Rostock auf das Unternehmensgeschehen.

 

Die Sportförderung unterstützt das ehrenamtliche Engagement einer Vielzahl freiwilliger Helfer in Vereinen, die der Allgemeinheit offenstehen und für die Allgemeinheit gerade in der Hansestadt Rostock von überragender, historisch gewachsener Bedeutung sind.

 

Die Hansestadt Rostock hat im Rahmen der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner zu sorgen. Sie ist daran interessiert, ihren Bürgern und Gästen der Hansestadt die Nutzung und das Erleben dieses einmaligen und für die Hansestadt Rostock prägenden Segelgebiets sowie vergleichbarer Sportoptionen zu ermöglichen.

Dabei ist das derzeit bestehende Angebot ausbaufähig, jedoch durch ehrenamtliche Strukturen nicht mehr leistbar, da diese an die Grenzen des Machbaren angelangt sind. Ohne kommunale Unterstützung ist die Etablierung bzw. Ausweitung der Angebote im Bereich des Wassersports (Breiten-, Amateur- und Wassersportveranstaltungen) nicht möglich. Ein vermehrtes privates unternehmerisches Engagement ist nicht erzielbar, da die erforderlichen Dienstleistungen nur strukturell defizitär erfüllbar sind und von einem im eigenen gewerblichen Interesse handelnden Unternehmen nicht übernommen würden. Die in diesem Sinne bestehende Sport- und Kulturförderung dient durch eine bessere Ausschöpfung der Angebote der Allgemeinheit. Die damit einhergehende Anziehung, auch überregionaler Besucher, kommt der lokalen Wirtschaft insgesamt zugute und wirkt dadurch auch insoweit im Allgemeininteresse.

 

Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Über den vorgesehenen Fachbeirat können die Vertreter der Sportvereine ihren sportfachlichen Einfluss in angemessener Weise ausüben. Die Gesellschaft wird von zwei ehrenamtlichen Geschäftsführern geführt, einem Vertreter der Hansestadt Rostock sowie einem Vertreter der Rostocker Segelclubs. Die Gesellschaft wird darüber hinaus mit 1,5 Stellen (VZÄ) ausgestattet und in Warnemünde ansässig sein.

Zur wirtschaftlichen Entwicklung des zu gründenden Unternehmens wurden Ausführungen im bei-gefügten Unternehmenskonzept und im Entwurf eines Wirtschaftsplanes dargestellt. Die zu gründende GmbH wird einen jährlichen Zuschuss benötigen, welcher maximal 150,0 TEUR betragen wird. Das zur Gründung benötigte Stammkapital beträgt 45,0 TEUR. Diese Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019 und der mittelfristigen Finanzplanung. Darüber hinaus eintretende Mehrbedarfe sind durch das Unternehmen selbst zu erwirtschaften.

 

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, insbesondere im Bereich Segeln, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und die Förderung der Jugendhilfe.

 

Im Einzelnen wird dieser verwirklicht durch die Ausrichtung von überregionalen Regatten in Kooperation mit ausrichtenden Sportvereinen in der Hansestadt Rostock und die Förderung von weiteren nationalen und internationalen Kultur- und Sportveranstaltungen.

 

Eine Abstimmung zu den Regelungen der Abgabenordnung hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke (§2 des beigefügten Gesellschaftsvertrages) erfolgte mit dem Finanzamt Rostock, der notwendige Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft hierzu wurde gestellt. Ebenfalls sind die Regelungen des Gesellschaftsvertrages unter Hinzuziehung der Erläuterungen im Unternehmenskonzept beihilferechtlich geprüft.

 

 

 

 

 

Der Unternehmenszweck erfüllt die Vorschriften des § 68 und ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 15

 

Produkt: 62600 Bezeichnung: Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere – Auszahlungen für Finanzanlagen an verbundene Unternehmen

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

78612000

 

 

 

45.000

2018

54110000/74110000

 

150.000

 

150.000

2019

54110000/74110000

 

150.000

 

150.000

2020

54110000/74110000

 

150.000

 

150.000

2021

54110000/74110000

 

150.000

 

150.000

2022

54110000/74110000

 

150.000

 

150.000

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zurückgezogen