Beschlussvorlage - 2017/BV/3120
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Teilhaushalt 37 Brandschutz- und Rettungsamt in Höhe von 150.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 für den Investitionszuschuss an den Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) für die Erneuerung Toranlage, Ausbau Umkleideräume Freiwillige Feuerwehr Hinrichshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.10.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.10.2017
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.10.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zu außerplanmäßigen investiven Auszahlungen als Zuschuss an den
KOE in Höhe von 150.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 wird für die Maßnahme 3712601201700399 Investitionszuschuss an den KOE für die Erneuerung Toranlage, Ausbau Umkleideräume Freiwillige Feuerwehr Hinrichshagen, Pos. 2, für folgendes Produktkonto erteilt:
- 12601.78440000 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände
Die Deckung erfolgt in Höhe von 150.000,00 EUR aus der Maßnahme 3712601201200799 BOS-Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle, Pos. 2, vom Produktkonto 12601.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR.
Beschlussvorschriften: § 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Begehung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hinrichshagen durch die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord wurde beanstandet, dass die Umkleideräume im Objekt in keiner Weise den Anforderungen an die Unfallverhütung entsprechen. Die Umkleideschränke befinden sich zum Teil in der Fahrzeughalle.
Mit der Beschaffung und Indienststellung eines neuen Löschfahrzeuges muss die Toranlage erneuert werden. Die Einfahrt erweist sich als zu klein, das Fahrzeug kann nicht in die Halle hineinfahren. Ein Parken außerhalb eines Gebäudes ist vom Gesetz nicht erlaubt.
Berechnung der Mehrauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 12601.78440000 | Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 3712601201700399 | Investitionszuschuss an den KOE Erneuerung Toranlage, Ausbau Umkleideräume Freiwillige Feuerwehr Hinrichshagen |
Investitionsposition | 2 | Investitionszuschuss an den KOE |
1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0,00 | ||
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | ||
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 150.000,00 | ||
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 150.000,00 | ||
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Im Rahmen einer Begehung durch die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord werden Gebäude und Einrichtungen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren auf Gefahren und Unfallschutz überprüft. Festgestellte Mängel sind protokollarisch festgehalten und damit unverzüglich zu beseitigen. Im Gerätehaus Hinrichshagen wurde durch die Lagerung von Ausrüstungen und die Nutzung als Umkleidebereich in der Fahrzeughalle die Nichteinhaltung von 0,50 m Mindestbreite zu geöffneten Türen und Klappen des Fahrzeuges festgestellt.
Selbst bei geschlossenen Türen wird dieser Abstand nicht eingehalten. Im Interesse des Unfall- und Gesundheitsschutzes für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hinrichshagen ist sofort Abhilfe mit der Einrichtung eines geeigneten Umkleidebereiches zu schaffen.
unvorhersehbar:
Die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges erfolgt unter den Vorgaben einer einheitlichen Ausstattung der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock mit Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugen.
Der Bau von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren wurde zumeist vor 1990 durchgeführt.
Damit zeichnet sich ab, dass viele Gebäude mit den vorhandenen technischen Anlagen nicht mehr den Anforderungen an eine heutige Einsatztechnik entsprechen. Nachbesserungen und Umbauten sind im Interesse eines reibungslos funktionierenden Brandschutzes zwingend notwendig und unabweisbar.
2.Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 12601.78571000 | Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410,00 EUR |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 3712601201200799 | BOS-Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle |
Investitionsposition | 2 | BOS-Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 855.834,89 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 1.009,03 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 854.825,86 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 150.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die Maßnahmen für die Einrichtung und Inbetriebnahme des BOS Digitalfunks inklusive Anbindung an die Leitstelle sind im Wesentlichen abgeschlossen.
Mit der Zuweisung der zweckgebundenen Mittel nach § 25 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 10.11.2009 wird eindeutig darauf verwiesen, dass nach Erfüllung des Zweckes der Zuwendung die Beträge wie Zuweisungen des Landes für Investitionen im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes nach Maßgaben der Brandschutz- Förderrichtlinie M-V zu verwenden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keinen
Roland Methling