Beschlussvorlage - 2017/BV/3119
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Teilhaushalt 37 Brandschutz- und Rettungsamt in Höhe von 210.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 für den Investitionszuschuss an den Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) für die Sanierung Freiwillige Feuerwehr Gehlsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.10.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.10.2017
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.10.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zu außerplanmäßigen investiven Auszahlungen als Investitionszuschuss an den KOE in Höhe von 210.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 wird für die Maßnahme 3712601201700299, Pos. 2, Investitionszuschuss an den KOE für die Sanierung Freiwillige Feuerwehr Gehlsdorf, für folgendes Produktkonto erteilt:
- 12601.78440000 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände
Die Deckung erfolgt in Höhe von 210.000,00 EUR aus der Maßnahme 3712601201200799 BOS-Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle, Pos. 2, Produktkonto 12601.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR.
Beschlussvorschriften: § 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung“ wurde mit der Übernahme der Objekte der Freiwilligen Feuerwehren von der Organisationseinheit (OE) 37 der Instandhaltungsstau ermittelt und in eine mittelfristige Durchführung der Maßnahmen eingeordnet.
Hierbei handelt es sich um die Sanierung des Anbaus des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf.
Der derzeitige Nassbereich muss in einen Umkleidebereich für 15 Frauen und 35 Männer umgebaut werden.
Der jetzige Betriebsraum im 1. OG ist in einen Sportraum mit der Herstellung eines 2. Rettungsweges umzugestalten.
Im Anbau sind Räumlichkeiten für die Arbeit der Jugendfeuerwehr herzurichten; getrennte Umkleidebereiche für 7 Mädchen und 13 Jungen, Arbeitsraum für 20 Mitglieder der Jugendfeuerwehr, Büroraum für den Jugendwart und seinen Stellvertreter sowie einen Lagerraum für Ausrüstungsgegenstände.
Berechnung der Mehrauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 12601.78440000 | Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 3712601201700299 | Investitionszuschuss an den KOE für die Sanierung Freiwillige Feuerwehr Gehlsdorf |
Investitionsposition | 2 | Investitionszuschuss an den KOE |
1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0,00 | ||
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | ||
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 210.000,00 | ||
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 210.000,00 | ||
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Es ist eine Komplexsanierung des Anbaus im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf vorzunehmen. Dabei sind die vorhandenen Räumlichkeiten und Flächen den Anforderungen an die Einsatzfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr mit integrierter Jugendfeuerwehr anzupassen.
unvorhersehbar:
Um den Instandhaltungsstau, der durch den KOE ermittelt und die Abarbeitung als mittelfristig eingestuft wurde, im Rahmen der Umsetzung des aktualisierten Feuerwehrbedarfsplanes zu beseitigen, ist die Sanierung des Anbaus in der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf zwingend notwendig und damit Bestandteil der Prioritätenlisten bei der Mängelbeseitigung an Gebäuden.
2.Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 12601.78571000 | Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 3712601201200799 | BOS- Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle |
Investitionsposition | 2 | BOS- Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 855.834,89 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 1.009,03 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 854.825,86 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 210.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die Maßnahmen für die Einrichtung und Inbetriebnahme des BOS Digitalfunks inklusive Anbindung an die Leitstelle sind im Wesentlichen abgeschlossen.
Mit der Zuweisung der zweckgebundenen Mittel nach § 25 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 10.11.2009 wird eindeutig darauf verwiesen, dass nach Erfüllung des Zweckes der Zuwendung die Beträge wie Zuweisungen des Landes für Investitionen im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes nach Maßgaben der Brandschutz-Förderrichtlinie M-V zu verwenden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keinen
Roland Methling