Informationsvorlage - 2017/IV/3104

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

Bezugnehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat August 2017 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 31.08.2017.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 22.12.2016 beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2017.

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 31.08.2017 einen Wert von – 951 TEUR. Damit ergibt sich eine negative Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 713 TEUR. Ursachen der Abweichung sind die gegenüber dem Planansatz kleinere Betriebsleistung (- 1.699 TEUR) und ein um 986 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

 

Die im Vergleich zur Planung reduzierte Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die  geringeren Erlöse aus Theaterkarten (- 282 TEUR), bisher nicht in Anspruch genommene Erstattungen aus Nutzungsvereinbarung (-286 TEUR), den Zuschusszahlungen (- 913 TEUR), fehlende Auflösung des Sonderpostens für Bühnenbilder und Investitionszuschuss Infrastruktur    (- 270 TEUR), sowie den sonstigen Erträgen (+ 28 TEUR) und höheren Erträgen aus Sponsoring und Vermietung (+ 24). Die Abweichung bei den Erlösen aus Theaterkarten entstand, weil die in der Halle 207 erwarteten Besucherzahlen nicht realisiert werden konnten.

Der geringe Betriebsaufwand ist insbesondere auf die Ergebnisse bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 268 TEUR), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 504 TEUR), dem Personalaufwand (- 444 TEUR) und den Abschreibungen (- 306 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 31.08.2017 in Höhe von - 951 TEUR ausgewiesene Jahresverlust entsteht auch durch die Planbestandteile, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Hochrechnung zum 31.12.2017 (Vorausschau) werden die erheblichen Abweichungen bei  den Umsatzerlösen durch Einsparungsmaßnahmen bei den Aufwendungen voraussichtlich kompensiert. Aus diesem Grund kann im Ergebnis, nach derzeitigem Kenntnisstand, zum 31.12.2017 ein Jahresüberschuss in Höhe von 41 TEUR (Planansatz 28 TEUR) erzielt werden.

 

Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung am 07.09.2017 die Beschlussfassung eines überarbeiteten  Wirtschaftsplanes für das Jahr 2017 empfohlen.

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.10.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

24.10.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben