Beschlussvorlage - 2017/BV/3096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet, begrenzt

im Nordosten:durch die Straße Zur Yachtwerft,

im Südosten:durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die
südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachten Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a

im Südwesten:durch die Unterwarnow und

im Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die

nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen                                          gedachten Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flur-                                                        stücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7,                                                                       Zeesenweg 7, 8, 9, und 10

soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ aufgestellt werden. 

 

Planungsziel ist die Änderung der Freiraumgestaltung im zentralen Bereich des Plangebietes des Bebauungsplans :

Der zentrale Platz mit anschließender zum Warnowufer führender Fußgängerverbindung soll ohne das bisher festgesetzte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf zur Warnow errichtet werden.

 

Für die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß  § 13a BauGB angewendet.

 

2.Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ liegt im nordwestlichen Bereich des Rostocker Stadtteils Gehlsdorf.

 

Die 2. Änderung dient der planungsrechtlichen Vorbereitung der abschließenden Herstellung noch fehlender Freianlagen im zentralen Bereich des Plangebietes des Bebauungsplans zwischen der Straße zur Yachtwerft und dem Ufer der Unterwarnow. Der im Bebauungsplan vorgesehene zentrale Platz und die von dort zum Warnowufer führende Fußgängerverbindung sollen ohne das bisher konzipierte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf verwirklicht werden. Die zunächst geplante Ausführung mit den o. g. Wasseranlagen bedeutet einen unverhältnismäßigen Herstellungsaufwand und hohe Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Hansestadt Rostock nach Übernahme einer solchen Anlage (entsprechend Erschließungsvertrag). Zur Sicherung einer angemessenen städtebaulichen Qualität wurde daher zunächst eine Freiraumgestaltung entworfen, die ausreichende hochwertige Aufenthaltsangebote beinhaltet, landschaftsplanerische Akzente setzt und damit die erforderliche Qualität des Freiraumes in diesem Bereich schafft und somit weiterhin die Gliederungs- und Verbindungswirkung des bisherigen Konzeptansatzes  erfüllt. Der Entwurf der Freiraumplanung ist als Anlage Bestandteil der Begründung.

 

Da die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt, wird das beschleunigte Verfahren angewendet.

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 die Wohnbaufläche 15.5 und zum Warnowufer eine Grünfläche  dar. Die Bebauungsplanänderung ist somit unverändert aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock entwickelt (§ 8 abs. 2 BauGB).

 

Die Flächengröße des Geltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplans beträgt insgesamt ca. 6.200 m².

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Planung einschließlich aller eventuell erforderlicher Zuarbeiten (Gutachten usw.) trägt die WIRO.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.10.2017 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - geändert beschlossen

Beschluss:

1.r das Gebiet, begrenzt

im Nordosten:durch die Straße Zur Yachtwerft,

im Südosten:durch die süstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die

stliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachten Verbindung zur süstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a

im Südwesten:durch die Unterwarnow und

im Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die

nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen                                          gedachten Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flur-                                                        stücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7,                                                                       Zeesenweg 7, 8, 9, und 10

soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ aufgestellt werden. 

 

Planungsziel ist die Änderung der Freiraumgestaltung im zentralen Bereich des Plangebietes des Bebauungsplanes:

Der zentrale Platz mit anschließender zum Warnowufer führender Fußngerverbindung soll ohne das bisher festgesetzte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf zur Warnow errichtet werden.

 

r die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß  § 13a BauGB angewendet.

 

2.Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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01.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.Für das Gebiet, begrenzt

im Nordosten:durch die Straße Zur Yachtwerft,

im Südosten:durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die

südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachten Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a

im Südwesten:durch die Unterwarnow und

im Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die

nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen                                                        gedachten Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flur-                                                        stücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7,                                                                       Zeesenweg 7, 8, 9, und 10

soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ aufgestellt werden. 

 

Planungsziel ist die Änderung der Freiraumgestaltung im zentralen Bereich des Plangebietes des Bebauungsplans :

Der zentrale Platz mit anschließender zum Warnowufer führender Fußgängerverbindung soll ohne das bisher festgesetzte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf zur Warnow errichtet werden.

 

Für die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß  § 13a BauGB angewendet.

 

2.Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/3096 im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag 2017/BV/3096-01 (ÄA):

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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02.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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07.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.Für das Gebiet, begrenzt

im Nordosten:durch die Straße Zur Yachtwerft,

im Südosten:durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die

südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachten Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a

im Südwesten:durch die Unterwarnow und

im Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die

nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen                                                        gedachten Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flur-                                                        stücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7,                                                                       Zeesenweg 7, 8, 9, und 10

soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ aufgestellt werden. 

 

Planungsziel ist die Änderung der Freiraumgestaltung im zentralen Bereich des Plangebietes des Bebauungsplans :

Der zentrale Platz mit anschließender zum Warnowufer führender Fußgängerverbindung soll ohne das bisher festgesetzte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf zur Warnow errichtet werden.

 

Für die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß  § 13a BauGB angewendet.

 

2.Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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08.11.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet, begrenzt:

 

- im Nordosten:durch die Straße Zur Yachtwerft,

- im Südosten:durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122,
die südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachten Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a,

- im Südwesten:durch die Unterwarnow und

- im Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen gedachten Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7, Zeesenweg 7, 8, 9, und 10

 

soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestütz­punkt Gehlsdorf“ aufgestellt werden.

 

Planungsziel ist die Änderung der Freiraumgestaltung im zentralen Bereich des Plangebietes des Bebauungsplans:
 

Der zentrale Platz mit anschließender zum Warnowufer führender Fußgängerverbindung soll ohne das bisher festgesetzte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf zur Warnow errichtet werden.

 

Für die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


 

Beschluss Nr. 2017/BV/3096:

 

1. Für das Gebiet, begrenzt:

 

- im Nordosten:durch die Straße Zur Yachtwerft,

- im Südosten:durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122,
die südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachten Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a,

- im Südwesten:durch die Unterwarnow und

- im Nordwesten: durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen gedachten Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7, Zeesenweg 7, 8, 9, und 10

 

soll die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestütz­punkt Gehlsdorf“ aufgestellt werden.

 

Planungsziel ist die Änderung der Freiraumgestaltung im zentralen Bereich des Plangebietes des Bebauungsplans:
 

Der zentrale Platz mit anschließender zum Warnowufer führender Fußgängerverbindung soll ohne das bisher festgesetzte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf zur Warnow errichtet werden.

 

In den Erschließungsvertrag ist die Herstellung einer Wasserfontäne im zentralen Platzraum festzuschreiben.

 

Gleichzeitig ist im Erschließungsvertrag zu regeln, dass die Unterhaltung und der Betrieb der geforderten Wasserfontäne durch den Investor zu tragen und zu leisten ist.

 

Für die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 für das Gebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und wird gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Anlagen:
1. Entwurf des Bebauungsplans,
2. Entwurf der Begründung,
3. Lageplan Freiflächen
(werden nach Überarbeitung beigefügt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

45

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1