Beschlussvorlage - 2017/BV/3055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten und jede Kindertagespflegeperson eine Zuweisung ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.10.2017.

 

2. Die Mittel werden an die Träger weitergeleitet und können ausschließlich für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00netto (Investitionen) genutzt werden. Kindertagespflegepersonen können die Mittel für die Anschaffung von Spiel- und pädagogischem Material einsetzen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 II Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 2017/BV/3130 der Bürgerschaft vom 11.10.2017
- Nr. 2017/BV/3019 der Bürgerschaft vom 13.09.2017

- Nr. 2017/BV/2550 der Bürgerschaft vom 10.05.2017

 

Sachverhalt:

Auch für das Haushaltsjahr 2018 zahlt die Landesregierung zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung an alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aus. Im Jahr 2018 sollen die Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegepersonen in der Hansestadt Rostock durch die Verteilung des Betreuungsgeldes bedarfsgerecht unterstützt werden.

Im Jahre 2016 wurden u. a. an ausgewählte Träger per Zuweisungsvertrag Mittel zur Umsetzung individueller Projekte weitergeleitet. Diese haben die Mittel zumeist zum weiten Thema Migration genutzt. Nachhaltige Projekte waren aufgrund der späten Ausreichung der Mittel an die Träger nicht entwickelbar bzw. umsetzbar.

 

Im Jahr 2017 wurden, entsprechend dem Beschluss Nr. 2017/BV/2550 Punkt 1, die Mittel dem KOE zur Verfügung gestellt. Im Punkt 2 des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, Vorschläge mit den Trägern und dem Jugendhilfeausschuss abzustimmen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin alle Träger schriftlich über den Beschluss der Bürgerschaft informiert und die Vorstellungen zur Verwendung des Betreuungsgeldes 2018 mitgeteilt. 15 Träger haben den Vorschlag der Verwaltung begrüßt. Alle anderen haben keine schriftliche Rückmeldung zur vorgeschlagenen Verwendung des Betreuungsgeldes für 2018 gegeben.

 

Im Jahr 2018 soll der Fokus nicht mehr auf die Finanzierung von Sachkosten gelegt werden. In Auswertung der durch die Träger eingereichten Verwendungsnachweise der weitergeleiteten Fördermittel werden folgende Schwerpunkte zur Nutzung und Verteilung der in 2018 zur Verfügung stehenden Mittel vorgeschlagen:

 

Alle Kindertageseinrichtungen und Horte können das an sie weitergereichte Budget entweder für zusätzliches Personal oder für Investitionen einsetzen. Eine Finanzierung von Sachkosten wird für 2018 ausgeschlossen. Da Kindertagespflegepersonen nur bis zu 5 Kinder betreuen, können die ausgereichten Mittel auch für die Anschaffung von Spiel- und pädagogischem Material verwendet werden.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten somit alle Kindertageseinrichtungen und  Horte die Möglichkeit, neben der nach Kindertagesförderungsgesetz M-V einzuhaltenden Fachkraft-Kind-Relation, zusätzliches Personal zur Unterstützung ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit einzusetzen.

 

Der Einsatz von zusätzlichem Personal ist für folgende Aufgaben möglich:

 

  • Förderung von Hortkindern in Versorgungsräumen mit schwierigen sozialräumlichen Gegebenheiten;
  • Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und deren Familien;
  • Einbeziehung von Eltern und Familien in den Kita-Alltag, insbesondere in Versorgungsräumen mit schwierigen sozialräumlichen Gegebenheiten (Elternstammtisch, Gesprächskreise, Projekte mit Eltern, wie z. B. gesunde Ernährung etc.);
  • Angebot und Betreuung von Spielkreisen für Kinder und deren Eltern, die noch keine Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle besuchen;
  • Durchführung von Projekten zur Öffnung der Kindertageseinrichtung im Sozialraum.

 

Die Mittel für zusätzliches Personal für die Durchführung von Projekten können ausschließlich für das Jahr 2018 eingesetzt werden und es besteht kein Anspruch auf Folgefinanzierung. Die Träger erhalten zudem die Möglichkeit, bauliche Veränderungen vorzunehmen und die Ausgestaltung von Räumen zu verbessern.

 

Dies trägt wesentlich dazu bei, ob und in welchem Ausmaß Kinder zum Ausprobieren, zum Verändern und zum Miteinander-Erfahrung-machen eingeladen werden. Vorrangig sollen daher die Zuweisungsmittel für Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 netto (Investitionen) zur Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen und damit zur Qualitätssteigerung vor Ort genutzt werden. Auf diese Weise ist es auch möglich, Erweiterungsbauten und Neubauten oder eine Veränderung der Gestaltung des Außengeländes für Kindertageseinrichtungen finanziell zu unterstützen.

 

Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Mittelverwendung wird das Betreuungsgeld träger- und nicht einrichtungsbezogen verteilt.


Somit wird einem optimalen Mitteleinsatz entsprochen. Die Träger werden in die Lage versetzt, eigene Schwerpunkte im vorgegebenen Rahmen (Zuweisungsverträge) umzusetzen.

 

Die Verteilung der Mittel erfolgt dabei auf der Grundlage der betreuten Kinder der Hanse-stadt Rostock zum Stichtag 01.10.2017.

 

Die im Rahmen des dargestellten Finanzierungsmodells geplanten Investitionen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verwaltung. Die Grundsätze der Vergabeordnung sind vom Träger unerlässlich zu beachten. Für jede Anschaffung bzw. Dienstleistung über 410,00 € netto ist ein Vergabevermerk zu fertigen. Die Abschreibungen für die vom Betreuungsgeld angeschafften Wirtschaftsgüter sind nicht entgeltrelevant.

 

Mittels der daraus resultierenden Vermeidung von Kostensteigerungen der Kitaentgelte wird ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Dieser wird nicht nur im Förderzeitraum wirksam, sondern nachhaltig darüber hinaus.

 

Von dieser Vorgehensweise profitieren neben der Wohnsitzgemeinde auch die Eltern, da diese Investitionen nicht zur Erhöhung der Entgelte und somit der Elternbeiträge führen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

In die Haushaltsplanung 2018 sind 1.478.500,00 € für die Erträge/ Einnahmen und Aufwendungen/ Auszahlungen des Betreuungsgeldes aufgenommen und in den entsprechend dafür vorgesehenen Konten eingestellt worden. Die Planung der Ansätze beruht auf der Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V, der Zuweisungsvertrag liegt noch nicht vor. Aufgrund der Zweckbindung ist das Betreuungsgeld in voller Höhe an die Träger als Letztempfänger weiterzureichen.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.12.2017 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

 

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06.12.2017 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt, um die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses abzuwarten
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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23.01.2018 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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31.01.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten und jede Kindertagespflegeperson eine Zuweisung ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung.
Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.10.2017.

 

2. Die Mittel werden an die Träger weitergeleitet und können ausschließlich für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 € netto (Investitionen) genutzt werden. Kindertagespflegepersonen können die Mittel für die Anschaffung von Spiel- und pädagogischem Material einsetzen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-04 (ÄA) (s. TOP 9.2.2)
entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/3055:
 

1. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt die praxisintegrierte Ausbildung von ErzieherInnen durch Übernahme der Ausbildungsvergütung der aktuell in Ausbildung befindlichen Auszubildenden von 04 -12/2018:

 

DRK gGmbH:

65.150,00 €

Volkssolidarität Rostock:

39.600,00 €

ILL e.V.:

24.615,00 €

AWO gGmbH:

40.720,00 €

 

 

2. In den unten aufgeführten Einrichtungen wird jeweils eine zusätzliche pädagogische Fachkraft außerhalb des Personalschlüssels für 04 -12/2018 gewährt. Diese sollen die besonderen Bedarfe der Einrichtungen abdecken.
Die Finanzierung endet zum 31.12.2018 und kann nur fortgesetzt werden, wenn entsprechende Zuwendungen des Bundes oder des Landes neuerlich beschlossen und in der erforderlichen Höhe ausgereicht werden.
Die Träger werden aufgefordert, das eingestellte Personal im Rahmen ihrer Personalwirtschaft zu übernehmen und über das Ende der Projektfinanzierung hinaus zu beschäftigen.

 

AWO gGmbH Hort „Groß & Klein“ in der „Grundschule am Taklerring“ Rostock:

33.480,00 €

Volkssolidarität Rostock Hort im "Toitenwinkler Zwergenhaus":

31.000 €

Volkssolidarität Rostock Hort "Lütt Kinnerhus":

31.000 €

ASB KJH gGmbH Kita "Krupp unner":

31.000 €

Stadtmission Kita "Jona":

41.060 €

Stadtmission Kita "Am Wäldchen":

41.060 €

 

3. Die GGP mbH erhält für das Jahr 2018 ein Budget in Höhe von 148.637,49 € für den Betrieb der 24-Stunden-Kita.

 

4. Die verbleibenden 951.177,51 € werden dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung
und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ für die Planung und Errichtung des Ersatzneubaus der Kita Kinnerhuus "R. Baumann" zur Verfügung gestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt