Beschlussvorlage - 2017/BV/3016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl – westlicher Teil“,

begrenzt

• im Nordwesten: durch den Kreisverkehr in der Erich-Schlesinger-Straße und durch den Zaun an der Nordwestgrenze der Feuerwache sowie dessen Verlängerung nach Nordost,

• im Nordosten: durch die Flurstücksgrenze zwischen Feuerwache und der Gartenanlage „Groter Pohl“ sowie deren Verlängerung nach Südosten und durch die Nordgrenze des Geländes der Autowaschanlage,

• im Südosten: durch die vorhandene Straße Pütterweg,

• im Südwesten: durch die vorhandene Erich-Schlesinger-Straße.

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1), und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss vom 10.06.2009, Auslegungsbeschluss vom 27.01.2010 über den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“, östlicher wie westlicher Teil, sowie Abwägungs- und Satzungsbeschluss nur für den östlichen Teil vom 02.02.2011.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“ im Jahr 2010 wurde ein erster, nicht problembehafteter Teilbereich als „Groter Pohl – östlicher Teil“ 2011 als Satzung beschlossen. So konnten bereits erste Bauvorhaben, insbesondere der Verbrauchermarkt mit seinem Kopfbau, kurzfristig auf diesen Flächen errichtet werden.

 

Annähernd die restlichen Flächen des ursprünglichen Entwurfs von 2010 entlang der Erich-Schlesinger-Straße sollen nunmehr, als „Groter Pohl – westlicher Teil“ betitelt, als geänderter Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen werden.

 

Der Bereich nordöstlich der Erich-Schlesinger-Straße zwischen Südring und bestehender Feuerwache ist gegenwärtig mit einer Tankstelle, einem Bürohaus sowie dem Bestandsgebäude der Feuerwache belegt. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans soll das Gebiet an der Erich-Schlesinger-Straße als ein erster Teil der „Südwestlichen Bahnhofsvorstadt“ weiter entwickelt werden. Hierbei soll die Feuerwache erhalten werden und darüber hinaus soll für die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes, in Richtung der südöstlich angrenzenden, von Kleingärten bereits beräumten Freifläche, die bauplanungs-rechtliche Zulässigkeit neu geschaffen werden. Insgesamt sollen neben der Berufsfeuerwehr auf der Erweiterungsfläche auch die Freiwillige Feuerwehr, der Katastrophenschutz und ein Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes untergebracht werden.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt. Dieser stellt das Plangebiet zum Teil als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“, zum anderen Teil als Wohnbauflächen dar. Diese sind Teil der ca. 15 ha großen Wohnbauflächen W.9.4, die von einem Sondergebiet „Wissenschaft und Technik“ (SO.9.4) umschlossen werden. Eine Nutzungsmischung im Gesamtgebiet ist planerisches Ziel. Die genaue Ausformung der Teilgebiete muss in der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. Die im FNP dargestellten Wohnbauflächen werden aus Belangen des Lärmschutzes im Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen benachbarten Bebauungsplans Nr. 09:W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ Aufnahme finden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 16.04.2009 durchgeführt. Vom 18.02.2010 bis zum 19.03.2010 hat der 1. Entwurf des Bebauungsplans bereits einmal öffentlich ausgelegen, ein östlicher Teilbereich dieses Entwurfs wurde am 02.02.2011 als Satzung beschlossen und zur Rechtskraft geführt.

 

Es wurde eine Umweltprüfung zur Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem die erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind.

 

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 5 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102Bezeichnung: städtebauliche Planung

Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

3.194,60 €

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

 

 

3.194,60 €

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

-          ab voraussichtlich 2022 jährliche Pflegekosten im Teilhaushalt von 67 von geschätzten € 3.413,31, siehe Kostenschätzung auf Seite 70 der Begründung des Bebauungsplans.

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.11.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.11.2017 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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07.11.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen