Beschlussvorlage - 2017/BV/2965
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportboothafen Warnemünde
(Ertüchtigung und Erweiterung einer Hafenanlage auf der Mittelmole in Warnemünde
mit Schaffung von Bootsanlegestellen, Wasserwanderrastplatz und Sporteinrichtungen)
- Einsatz von Hartholz mit FSC-Zertifikat -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.08.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hafen- und Seemannsamt
- Beteiligt:
- Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.09.2017
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Beschlussvorschriften:
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0536/00-A vom 06.12.2000
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Entscheidung der Bürgerschaft vom 14.06.2017 (2017/BV/2662) wurden die Planungsleistungen für den Sportboothafen in Warnemünde beauftragt.
Im Rahmen der Erstellung der Vorplanung für den öffentlichen Sportboothafen mit Errichtung eines Sanitär- und Hafenmeisterhauses wurde herausgearbeitet, dass die Beplankung der Plattformen und Stege im Alten Strom und auf dem Molenkörper bis zum Hochbau aus folgenden Gründen aus Holz auszuführen sind:
- Der betroffene Bereich liegt im Denkmalbereich „Historischer Ortskern Warnemünde“. Aus denkmalpflegerischer und stadtplanerischer Sicht wird eine Beplankung aus Holz gefordert.
- Ein Einsatz von Gitterrosten aus GFK (Glasfaserkunststoff), wie es im Bereich des Neuen Stromes vorgesehen ist, kann aus statischen Gründen im o. g. Bereich nicht umgesetzt werden.
- Das o. g. Areal wird intensiv als Zuwegung und –fahrt sowie Lager- und Veranstaltungsfläche genutzt und unterliegt damit einem überdurchschnittlichen Verschleiß des Belages. Durch die Örtlichkeit der Anlagen besteht ständig ein erheblicher Einfluss durch Luftfeuchtigkeit und Spritzwasser. Sowohl zur längerfristigen Gewährleistung der Verkehrssicherheit als auch für eine wirtschaftliche Betreibung der neuen Hafenanlagen ist der Einsatz von Hartholz für die Stegoberbauten unverzichtbar. Die Gründungs- und Tragelemente der baulichen Anlagen sind aus Stahl und Beton geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Baukosten werden mit einem Anteil von 90% aus Fördermitteln finanziert.
Die Eigenmittel sind im Haushaltsplan in den folgenden Maßnahmen berücksichtigt: 6654802201500201 und 8354802201500101.
Die Verwendung von FSC-zertifiziertem Hartholz (Bongossi) erbringt Einsparungen in der Instandhaltung des Bauwerkes durch eine verlängerte Lebensdauer (> 25 Jahre) und damit einen geringeren Reparatur- und Wartungsaufwand.
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: nein
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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