Stellungnahme - 2017/AN/2881-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

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  1. Der Bürgerschaft liegt eine fundierte, von der Verwaltung in Erfüllung des Prüfauftrages 2015/AN/0986 der Bürgerschaft vom 07.10.2015, erarbeitete Flächenbewertung vor, die die Beurteilung der Flächen im Raum Diedrichshagen gestattet. So ist ein sachgerechter Beschluss der Bürgerschaft über eine Inanspruchnahme der Flächen möglich. Die Entscheidung zur Inanspruchnahme der Flächen kann damit in Abwägung aller Belange und Interessen erfolgen. Ein gesonderter Antrag wird daher als nicht erforderlich angesehen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Eine rechtssichere Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans ist nicht möglich, wenn für Teilflächen der Stadt die Abwägung der Belange vorweggenommen wird bzw. gar nicht mehr stattfinden soll. Die Entscheidung darüber, ob und welche Flächen des LSG Diedrichshäger Land für eine Bebauung vorgesehen werden, trifft letztendlich in jedem Fall die Bürgerschaft zum entsprechenden Zeitpunkt.

 

 

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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05.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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10.10.2017 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben