Stellungnahme - 2017/AN/2927-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Möglichkeiten zur Festsetzung der neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ bei allen zukünftigen B-Plänen vorrangig zu prüfen. Bestehende B-Pläne und laufende B-Planverfahren sollen unter diesem Blickwinkel betrachtet und gegebenenfalls geändert werden.

 

 

Stellungnahme:

 

Grundsätzlich prüft das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft bei der Aufstellung jedes einzelnen Bauleitplanes den bestmöglichen Einsatz aller planungs­rechtlichen Instrumente.

 

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der neuen Plangebietskategorie „ Urbane Gebiete“ der kommunalen Stadtplanung ein Instrument in die Hand gegeben, das die Erfüllung der stadtplanerischen Ansprüche wie: Innenstadtverdichtung, Durchmischung und qualitätsvolle Gestaltung erleichtern kann.

 

Aus diesem Grunde werden die im Verfahren befindlichen B-Pläne sukzessive dahingehend überprüft, inwiefern eine Festsetzung zum Urbanen Gebiet erfolgen kann.

 

Bei zukünftigen B-Plänen hat insbesondere im Bereich des bestehenden Stadtkörpers die Prüfung zur Festsetzung eines Urbanen Gebiets Vorrang.

 

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Roland Methling

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben