Stellungnahme - 2017/AN/2927-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" in Rostock anwenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.08.2017
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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31.08.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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13.09.2017
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Möglichkeiten zur Festsetzung der neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ bei allen zukünftigen B-Plänen vorrangig zu prüfen. Bestehende B-Pläne und laufende B-Planverfahren sollen unter diesem Blickwinkel betrachtet und gegebenenfalls geändert werden.
Stellungnahme:
Grundsätzlich prüft das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft bei der Aufstellung jedes einzelnen Bauleitplanes den bestmöglichen Einsatz aller planungsrechtlichen Instrumente.
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der neuen Plangebietskategorie „ Urbane Gebiete“ der kommunalen Stadtplanung ein Instrument in die Hand gegeben, das die Erfüllung der stadtplanerischen Ansprüche wie: Innenstadtverdichtung, Durchmischung und qualitätsvolle Gestaltung erleichtern kann.
Aus diesem Grunde werden die im Verfahren befindlichen B-Pläne sukzessive dahingehend überprüft, inwiefern eine Festsetzung zum Urbanen Gebiet erfolgen kann.
Bei zukünftigen B-Plänen hat insbesondere im Bereich des bestehenden Stadtkörpers die Prüfung zur Festsetzung eines Urbanen Gebiets Vorrang.