Stellungnahme - 2017/AF/2924-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

zu 1.

Wie lautet das Prüfergebnis?

 

Im Ergebnis einer externen Untersuchung musste festgestellt werden, dass die Hansestadt Rostock nicht Aufgabenträgerin im Sinne des ÖPNV-Gesetzes bezogen auf die Fährverbindung Warnemünde-Hohe Düne ist, sondern lediglich eine Marktteilnehmerin. Das ÖPNV-Gesetz zeigt hinsichtlich der Betreibung von Fährverbindungen Regelungslücken auf. Dieser Sachverhalt wurde mit Vertretern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Hier wurde Einigkeit darüber erzielt, dass diesbezüglich das Gesetz anzupassen wäre, um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten.

 

Unabhängig davon wird grundsätzlich die Möglichkeit der Hansestadt Rostock als ÖPNV-Träger gesehen, die Fährlinie zu betreiben. Jedoch hat die Prüfung ergeben, dass der Zeitraum zur Vorbereitung zu kurz ist, um die Aufrechterhaltung der Fährverbindung ab dem 01.01.2018 zu gewährleisten.

 

Beginnend bei der Klärung von Eigentümerfragen bezüglich der Fährtaschen, auf der Warnemünder Seite - Eigentümer das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund, auf der Seite von Hohe Düne - Eigentümerin Hansestadt Rostock, bis hin zur Anschaffung von mindestens zwei Fähren wird die Übernahme der Fährverbindung durch die Hansestadt Rostock eher mittelfristig gesehen. Darüber hinaus ist die Weiße Flotte GmbH Eigentümerin der fährtypischen Anlagen auf beiden Seiten der Fährverbindung.

 

Der betriebswirtschaftliche Variantenvergleich, Weiße Flotte GmbH/ kommunale Variante, hat ergeben, dass mit der Betreibung der Fährverbindung durch die Hansestadt Rostock ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von mindestens 300.000,00 EUR für den städtischen Haushalt erzielt werden könnte. Aus diesem Grund hält die Hansestadt Rostock weiterhin daran fest, zukünftig diese Fährverbindung selbst zu betreiben.

 

zu 2.

Ab wann wird die Fährverbindung durch wen übernommen?

 

Zur Gewährleistung der Fährverbindung zwischen Warnemünde und Hohe Düne ab dem 01.01.2018 wurde der jetzigen Betreiberin der Fährlinie „Weiße Flotte“ durch das zuständige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Betriebserlaubnis für weitere zehn Jahre erteilt. Diese beinhaltet eine Option zugunsten der Hansestadt Rostock, welche die kommunale Übernahme der Fährverbindung in einem mittelfristigen Zeitraum ermöglicht.

 

zu 3.

Erfolgte eventuell bereits eine Konzessionsverlängerung ohne Kenntnis der Bürgerschaft?

 

Die Betriebserlaubnis zur Betreibung der Fährverbindung Warnemünde - Hohe Düne erteilt ausschließlich das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Prüfaufträge

Nr.

Bezeichnung

2017/3.06

Fährverbindung Warnemünde-Hohe Düne

 

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Beschlüsse

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13.09.2017 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben