Informationsvorlage - 2017/IV/2947

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung beabsichtigt, künftig das Investitionsgeschehen der Kernverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Eigenbetriebe sowie des Städtebaulichen Sondervermögens koordiniert zu planen und transparent darzustellen. Im Zuge dessen werden die Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Hanse- und Universitätsstadt, unabhängig von der Beplanung im Kernhaushalt oder in den Wirtschafts- und Haushaltsplänen der Sondervermögen, in einer Übersicht dargestellt.

 

Ziel soll es sein, der Verwaltungsspitze und dem politischen Raum einen Gesamtüberblick hinsichtlich der vielseitigen und komplexen Investitionsplanungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu verschaffen und Entscheidungen entsprechend der jeweiligen finanziellen Rahmenbedingungen für künftige Haushalts- und Wirtschaftsplanungen vorzubereiten.

 

Mit den Investitionslisten wird erstmalig eine Aufstellung übergeben, welche über einen längeren Zeitraum über die gesamtstädtische Investitionstätigkeit informiert. Die Verwaltung strebt eine kontinuierliche Entwicklung der Investitionslisten sowie Fortschreibung der Investitionsmaßnahmen an. Anpassungen hinsichtlich des Aufbaus bzw. des Informationsgehalts, sowie die Aktualisierung oder Korrektur von Daten sind daher möglich. In Vorbereitung auf die Haushalts- und Wirtschaftsplanerstellungen sollen die Investitionslisten jährlich fortgeschrieben und der Verwaltungsspitze sowie dem politischen Raum vorgelegt werden.

 

Darstellung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

Das Gesamtinvestitionsprogramm der Kernverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Eigenbetriebe sowie des Städtebaulichen Sondervermögens umfasst insgesamt mehrere hundert Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen. Um die Übersichtlichkeit bei der Darstellung des Gesamtinvestitionsgeschehens zu wahren, werden Baumaßnahmen und sonstige Maßnahmen getrennt voneinander in zwei Investitionslisten dargestellt. Des Weiteren werden in den Investitionslisten mehrere Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der Verwaltungsarbeit dienen bzw. sich inhaltlich und fachlich einer Gesamtmaßnahme zuordnen lassen, zusammengefasst. So werden beispielsweise mehrere Maßnahmen aus den Bereichen Hard-/ Software, Mobiliar/ Einrichtungen sowie sonstige geringwertige Vermögensgegenstände zusammengefasst und unter den Bezeichnungen „IT-Maßnahmen“, „Mobiliar und Einrichtungen“ bzw. „Sonstige Geringwertige Vermögensgegenstände“ abgebildet. Analog verhält es sich mit Investitionen in den Schulen. Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der Schul- und Lehrtätigkeit dienen (z. B. Schulmöbel, Lehr- und Unterrichtsmittel, Betriebstechnik, Telefonanlagen oder Datenverarbeitungssoftware), wurden für jede Schule unter der Bezeichnung „Schulausstattung“ zusammengefasst. Alle Maßnahmen in den Investitionslisten, die eine Zusammenfassung von mehreren Investitionen aus dem Haushaltsdatenerfassungsprogramm darstellen, sind hellgrün hinterlegt.

 

Durch die Auflistung von Kosten bis zum Jahr 2027 wird mit den Investitionslisten ein 10-Jahres-Überblick dargestellt. Zum einen können die Kosten von mittelfristigen Maßnahmen, welche für die kommenden Haushalts- und Wirtschaftsplanungen vorgesehen sind, vollständig dargestellt werden, zum anderen ermöglichen die Investitionslisten eine strategische Langfristplanung, da durch sie für die Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt wichtige und zum Abbau des Investitionsstaus notwendige Investitionen bzw. Investitionsschwerpunkte in späteren Jahren aufgezeigt werden.

Dabei ist zu beachten, dass vor allem die ab dem Jahr 2022 aufgezeigten Auszahlungsbeträge i. d. R. erst auf Kostenschätzungen bzw. Kostenannahmen beruhen und sich zeitlich auch auf andere Planungsjahre verschieben können. Auch die am Ende der Investitionslisten gebildeten Summen an Gesamtauszahlungen ab dem Jahr 2022 werden mit zeitlicher Annäherung an die Planungsjahre stetig angepasst werden müssen.

 

Aufbau der Investitionslisten

 

Die Investitionslisten führen neben allgemeinen Informationen wie z. B. der Bezeichnung der Maßnahmen oder verantwortlichen Organisationseinheiten, auch finanzspezifische Informationen auf. Während der Abschnitt „Vorjahre“ die bereits angefallenen Investitionskosten und noch vorhandenen Planungsmittel für Fortführungsmaßnahmen abbildet, wird in den drei sich anschließenden Abschnitten „Kernverwaltung“, „Eigenbetrieb“ und „Städtebauliches Sondervermögen“ sowohl für Fortführungs- als auch für Neumaßnahmen die auf Jahresscheiben bezogene Finanzierung dargestellt. Der Abschnitt „Kernverwaltung“ weist die von Seiten der Kernverwaltung geplanten Gesamtauszahlungen aus. Im Abschnitt „Eigenbetrieb“ werden die von den Eigenbetrieben geplanten Auszahlungen ohne Zuschüsse von der Kernverwaltung bzw. ohne übertragene Finanzhilfen aus dem Städtebaulichen Sondervermögen abgebildet. Doppelungen bei der Darstellung von Auszahlungen werden somit vermieden. Ähnlich wie bei den Eigenbetrieben wird auch im letzten Abschnitt „Städtebauliches Sondervermögen“ verfahren. Um auch hier Doppelungen aufgrund bereits abgebildeter Eigenanteile bei der Kernverwaltung bzw. beim Eigenbetrieb zu vermeiden, werden lediglich die Finanzhilfen beispielsweise vom Bund oder vom Land abgebildet.

 

Die in den Investitionslisten aufgeführten investiven Auszahlungen ergeben in Summe die investiv geplanten Gesamtinvestitionskosten der Maßnahme und werden in der Spalte „Gesamtkosten“ zusammengefasst. Zur Wahrung der Übersichtlichkeit wurden die auf Jahresscheiben geplanten Drittmittelbeträge (z. B. Fördermittel) nicht gesondert dargestellt. Werden bei bestimmten Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen Drittmittel geplant, wird die Nummer der Organisationseinheit (Spalte „OE“) sowie die zutreffende Jahresscheibe im entsprechenden Abschnitt „Kernverwaltung“, „Eigenbetrieb“ oder „Städtebauliches Sondervermögen“ farblich grün markiert. Der Gesamtbetrag an geplanten Drittmitteln ist der Spalte „davon Drittmittel“ zu entnehmen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.01.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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23.01.2018 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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23.01.2018 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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24.01.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2018 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben

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01.02.2018 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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06.02.2018 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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06.02.2018 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - zur Kenntnis gegeben

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13.02.2018 - Personalausschuss - zur Kenntnis gegeben

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13.02.2018 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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13.02.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - zur Kenntnis gegeben

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13.02.2018 - Ortsbeirat Evershagen (6) - zur Kenntnis gegeben

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13.02.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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14.02.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

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20.02.2018 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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20.02.2018 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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20.02.2018 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - zur Kenntnis gegeben

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20.02.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - zur Kenntnis gegeben

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21.02.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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21.02.2018 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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21.02.2018 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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21.02.2018 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - zur Kenntnis gegeben

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21.02.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - zur Kenntnis gegeben

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22.02.2018 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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22.02.2018 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

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27.02.2018 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - zur Kenntnis gegeben

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28.02.2018 - Klinikausschuss - zur Kenntnis gegeben

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28.02.2018 - Ortsbeirat Biestow (13) - zur Kenntnis gegeben

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01.03.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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01.03.2018 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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01.03.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben

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07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben