Antrag - 2017/AN/2944

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

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ZURÜCKGEZOGEN AM 08.08.2017

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der WIRO und den in Rostock ansässigen Wohnungsgenossenschaften über Maßnahmen zur Förderung des Sozialen Wohnungsneubaus zu verhandeln.

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1. Die WIRO soll bei neuen Wohnungsbauvorhaben dazu verpflichtet werden, mithilfe der Zuschüsse des Landes, Sozialwohnungen mit Belegungsbindungen zu bauen, bzw. mindestens zu einem Drittel in das Bauvorhaben zu integrieren. Für jedes neue Bauvorhaben (inkl. Verdichtungen und Aufstockungen) sind entsprechende Planungen vorzulegen.

 

2. Die Hansestadt Rostock soll alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, die Baukosten zu senken. (Stellplatzsatzung, konzeptbezogener Verkauf von Grundstücken statt Verkauf nach Höchstpreisgebot/Konzeptvergabe usw.)

 

3. Der Oberbürgermeister soll sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass das Sonderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für den sozialen Wohnungsneubau gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial auch auf die Förderung im Wohnungsbestand angewendet werden kann. Ziel ist die Sicherung und Ausweitung des Angebotes an Wohnungen, die der KdU-Richtlinie entsprechen, sowie an Wohnungen mit sozialen Bindungen im Bestand.

 

4. Bei Neubauvorhaben muss der mehrgeschossige Wohnungsbau Priorität haben.

 

5. Bei der Errichtung von Sozialwohnungen ist eine stadtweite Verteilung zu beachten.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Neubau von Wohnungen ist eine geeignete Maßnahme, den angespannten Wohnungsmarkt in Rostock zu entlasten. Doch aufgrund gestiegener Baukosten und vorhandener wirtschaftlicher Interessen der Wohnungswirtschaft entsteht schon seit Jahren kaum bezahlbarer Wohnraum. Da die Einwohnerzahl stetig steigt und nur ein Teil der Neubürger*Innen zu den Besserverdienenden gehört, verschärft sich der Konkurrenzkampf um günstige Wohnungen.

 

Besonders sozial verträgliche Miethöhen müssen auch mit Blick in die Zukunft abgesichert werden. Steigende Altersarmut, mehr Auszubildende und Studierende, Alleinerziehende, psychisch Erkrankte oder Menschen, die barrierefreie Wohnungen benötigen - sie alle sind auf niedrige Mieten angewiesen. Die Stadt und auch die Wohnungswirtschaft müssen sich dem Ziel des sozialen Wohnungsneubaus endlich zuwenden. In anderen Städten ist der Bau von Sozialwohnungen längst eine Selbstverständlichkeit.

 

Einen Wohnberechtigungsschein nach der Neubau-Richtlinie des Landes bekommen übrigens auch diejenigen, die 30% über der Einkommensgrenze liegen. Damit wird auch Wohngeldempfängern, bzw. Menschen oberhalb der Armutsgrenze, miet- und belegungsgebundener Wohnraum zugänglich.

 

Die Absicherung von Wohnraum im Bestand, der den KdU-Richtlinien entspricht, ist ein wichtiger Schritt. Doch ohne den Neubau von Sozialwohnungen wird die Stadt den Bedarfen nicht gerecht. Das zuständige Ministerium des Landes (Energie, Infrastruktur und Digitalisierung) hat mehrfach deutlich gemacht, dass Rostock gemeinsam mit dem kommunalen Wohnungsunternehmen WIRO aktiv werden sollte.

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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08.08.2017 - Bau- und Planungsausschuss - zurückgezogen