Antrag - 2017/AN/2935
Grunddaten
- Betreff:
-
Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung)
Durchführung von Planungswettbewerben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.07.2017
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
08.08.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
31.08.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
13.09.2017
|
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe bzw. anderer Wettbewerbe durch die Verwaltung, Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften die folgenden Regeln einzuhalten:
I. Es ist zu sichern, dass der Ausschreibungstext, incl. der Besetzung der Jury, in den
zuständigen politischen Gremien vor der Veröffentlichung zu beraten ist. Eine
Veröffentlichung erfolgt nach Beschluss des Hauptausschusses
II. Mindestens ein Mitglied aus dem Gestaltungsbeirat ist als Fachpreisrichter Mitglied der
Jury.
III. Sachpreisrichter bestehen aus je einem Mitglied der betroffenen Ortsbeiräte und der
zuständigen Ausschüsse.
Aus Gründen einer begrenzten Anzahl der Jurymitglieder kann die Jury auf mindestens
ein stimmberechtigtes Mitglied aus den Ortsbeiräten und mindestens ein
stimmberechtigtes Mitglied aus den Ausschüssen begrenzt werden. Dann nehmen die
weiteren Vertreter der betroffenen Ortsbeiräte und Ausschüsse nur beratend und damit
nicht stimmberechtigt teil. Dabei ist zu sichern, dass die Anzahl der Preisrichter
ungerade ist und in der Mehrheit aus Fachpreisrichtern besteht.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften zu veranlassen bzw. privaten Investoren zu empfehlen die Regeln unter II und III sinngemäß anzuwenden.
- Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit darauf hinzuwirken, dass die unter Pkt. 1aufgeführten Regeln für einen Planungswettbewerb beachtet werden.
bereits gefasste Beschlüsse:
Keine.
Sachverhalt:
Mit dieser Regelung soll gesichert werden, dass die Durchführung von Planungswettbewerben einheitlich durchgeführt wird. Unter Planungswettbewerb sind Wettbewerbe zu verstehen, die sich auf folgende Aufgabenfelder erstrecken:
- Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung
- Landschafts- und Freiraumplanung
- Planung von Gebäuden und Innenräumen
- Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
- technische Fachplanungen
- Kunst und Design.
Es ist damit auch gesichert, dass die Beteiligung der Verwaltung, der Ortsbeiräte und der Ausschüsse ausreichend erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Andreas Engelmann
08.08.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe bzw. anderer Wettbewerbe durch die Verwaltung, Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften die folgenden Regeln einzuhalten:
I. Es ist zu sichern, dass der Ausschreibungstext, incl. der Besetzung der Jury, in den
zuständigen politischen Gremien vor der Veröffentlichung zu beraten ist. Eine
Veröffentlichung erfolgt nach Beschluss des Hauptausschusses
II. Mindestens ein Mitglied aus dem Gestaltungsbeirat ist als Fachpreisrichter Mitglied der
Jury.
III. Sachpreisrichter bestehen aus je einem Mitglied der betroffenen Ortsbeiräte und der
zuständigen Ausschüsse.
Aus Gründen einer begrenzten Anzahl der Jurymitglieder kann die Jury auf mindestens
ein stimmberechtigtes Mitglied aus den Ortsbeiräten und mindestens ein
stimmberechtigtes Mitglied aus den Ausschüssen begrenzt werden. Dann nehmen die
weiteren Vertreter der betroffenen Ortsbeiräte und Ausschüsse nur beratend und damit
nicht stimmberechtigt teil. Dabei ist zu sichern, dass die Anzahl der Preisrichter
ungerade ist und in der Mehrheit aus Fachpreisrichtern besteht.
2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften zu veranlassen bzw. privaten Investoren zu empfehlen die Regeln unter II und III sinngemäß anzuwenden.
3.Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit darauf hinzuwirken, dass die unter Pkt. 1aufgeführten Regeln für einen Planungswettbewerb beachtet werden.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
|