Antrag - 2017/AN/2935

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe bzw. anderer Wettbewerbe durch die Verwaltung, Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften die folgenden Regeln einzuhalten:

 

I.    Es ist zu sichern, dass der Ausschreibungstext, incl. der  Besetzung der Jury, in den
      zuständigen politischen  Gremien vor der  Veröffentlichung zu beraten ist. Eine
      Veröffentlichung erfolgt nach Beschluss des Hauptausschusses

 

II.   Mindestens ein Mitglied aus dem Gestaltungsbeirat ist als Fachpreisrichter Mitglied der
      Jury.

 

III.  Sachpreisrichter bestehen aus je einem Mitglied der betroffenen Ortsbeiräte und der
      zuständigen Ausschüsse.

      Aus Gründen einer begrenzten Anzahl der Jurymitglieder kann die Jury auf mindestens      
      ein stimmberechtigtes Mitglied aus den Ortsbeiräten und mindestens ein
      stimmberechtigtes Mitglied aus den Ausschüssen begrenzt werden. Dann nehmen die
      weiteren Vertreter der betroffenen Ortsbeiräte und Ausschüsse nur beratend und damit
      nicht stimmberechtigt teil. Dabei ist zu sichern, dass die Anzahl der Preisrichter
      ungerade ist und in der Mehrheit aus Fachpreisrichtern besteht.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften  zu veranlassen bzw. privaten Investoren zu empfehlen die Regeln unter II und III sinngemäß anzuwenden.

 

  1. Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit darauf hinzuwirken, dass die unter Pkt. 1aufgeführten Regeln für einen Planungswettbewerb beachtet werden.

 

 

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bereits gefasste Beschlüsse:

Keine.

 

Sachverhalt:

Mit dieser Regelung soll gesichert werden, dass die Durchführung von Planungswettbewerben einheitlich durchgeführt wird. Unter Planungswettbewerb sind Wettbewerbe zu verstehen, die sich auf folgende Aufgabenfelder erstrecken:

-          Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung

-          Landschafts- und Freiraumplanung

-          Planung von Gebäuden und Innenräumen

-          Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen

-          technische Fachplanungen

-          Kunst und Design.

 

Es ist damit auch gesichert, dass die Beteiligung der Verwaltung, der Ortsbeiräte und der Ausschüsse ausreichend erfolgt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Andreas Engelmann

 

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Beschlüsse

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08.08.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe bzw. anderer Wettbewerbe durch die Verwaltung, Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften die folgenden Regeln einzuhalten:

 

I.    Es ist zu sichern, dass der Ausschreibungstext, incl. der  Besetzung der Jury,  in den 

      zuständigen politischen  Gremien vor der  Veröffentlichung zu beraten ist. Eine

      Veröffentlichung erfolgt nach Beschluss des Hauptausschusses

 

II.   Mindestens ein Mitglied aus dem Gestaltungsbeirat ist als Fachpreisrichter Mitglied der

      Jury.

 

III.  Sachpreisrichter bestehen aus je einem Mitglied der betroffenen Ortsbeiräte und der

      zuständigen Ausschüsse.

      Aus Gründen einer begrenzten Anzahl der Jurymitglieder kann die Jury auf mindestens      

      ein stimmberechtigtes Mitglied aus den Ortsbeiräten und mindestens ein

      stimmberechtigtes Mitglied aus den Ausschüssen begrenzt werden. Dann nehmen die

      weiteren Vertreter der betroffenen Ortsbeiräte und Ausschüsse nur beratend und damit

      nicht stimmberechtigt  teil. Dabei ist zu sichern, dass die Anzahl der Preisrichter

      ungerade ist und in der Mehrheit aus Fachpreisrichtern besteht.

 

2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften  zu veranlassen bzw. privaten Investoren zu empfehlen die Regeln unter II und III sinngemäß anzuwenden.

 

3.Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit darauf hinzuwirken, dass die unter Pkt. 1aufgeführten Regeln für einen Planungswettbewerb beachtet werden.

 

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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31.08.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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13.09.2017 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen