Informationsvorlage - 2017/IV/2920

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat Juni 2017 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 30.06.2017.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 22.12.2016 beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2017.

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 30.06.2017 einen Wert von - 679 TEUR. Damit ergibt sich eine negative Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 741 TEUR. Ursache der Abweichung sind die gegenüber dem Planansatz kleinere Betriebsleistung (- 1.274 TEUR) und ein um 533 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

 

Die im Vergleich zur Planung reduzierte Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die im Vergleich zur Planung den geringeren Umsatzerlöse (-84 TEUR), fehlende Auflösung des Sonderpostens für Bühnenbilder und Investitionszuschuss Infrastruktur (- 194 TEUR), nicht abgerufene Erstattungen aus Nutzungsvereinbarung (-83 TEUR), den Zuschusszahlungen der Hansestadt Rostock (- 960 TEUR) sowie den sonstigen Erträgen (+ 47 TEUR).

Der geringe Betriebsaufwand ist insbesondere auf die Ergebnisse bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 172 TEUR), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 234 TEUR), dem Personalaufwand (- 250 TEUR), und den Abschreibungen (- 221 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 30.06.2017 in Höhe von 679 TEUR ausgewiesene Jahresverlust entsteht auch durch die Planbestandteile, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Hochrechnung zum 31.12.2017 (Vorausschau) können die geplanten Umsatzerlöse voraussichtlich in Höhe von 300 TEUR nicht erreicht werden. Der Ausgleich der Einnahmeverluste aus Kartenverkäufen ist mit Hilfe einer teilweisen Auflösung der auf Grundlage der Zielvereinbarung im Jahr 2016 gebildeten Rückstellung und der von der VTR eingeleiteten Einsparmaßnahmen möglich. Die teilweise Auflösung der o.g. Rückstellung erhöht den geplanten Zuschuss der Hansestadt Rostock nur buchungstechnisch zum Jahresende von 8.814 TEUR auf 8.962 TEUR. Der Haushalt der Hansestadt Rostock wird wie vorgesehen im Jahr 2017 nur eine Zuschusszahlung von 8.814 TEUR leisten.

Damit kann, nach derzeitigem Kenntnisstand, zum 31.12.2017 Jahresüberschuss in Höhe von 0 TEUR (Planansatz 28 TEUR) erzielt werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

26.09.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben